Kleve. Beim Zusammenstoß eines Kleinwagens mit einer Fußgängerin in Kleve verletzte sich die 20-Jährige. Nun gibt es eine neue Einschätzung der Polizei.

Der Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und einer verletzten Fußgängerin an der Hafenstraße in Kleve hat viele NRZ-Leser bewegt und auch zu mehreren Kommentaren veranlasst. „Mal ungeachtet der Fahrerflucht: Wieso wird der Autofahrer als Unfallverursacher bezeichnet? Meiner Meinung nach hätte das Auto doch Vorrang gehabt, oder sehe ich das falsch?“, fagt ein Leser.

Unfallbeteiligter wäre die richtige Wortwahl gewesen

Diese Frage hat die NRZ an die Polizei weitergeleitet, die die Person, die das Auto fuhr, im ursprünglichen Polizeibericht als Unfallverursacher bezeichnet hatte. Eine Polizeisprecher korrigierte diese Aussage nun auf Nachfrage: „Bis zur Klärung der Schuldfrage hätte hier Unfallbeteiligter stehen müssen.“ Denn: Fußgänger seien hier wartepflichtig.

Der NRZ-Leser ergänzt in seinem Kommentar: „Wie im Artikel beschrieben, ist dort kein Zebrastreifen, somit sind die Autos doch dort vorfahrtberechtigt. Der Zebrastreifen ist einige Meter weiter. Allerdings habe auch ich schon des Öfteren beobachtet, dass Fußgänger und Radfahrer an diesem Übergang ,ohne Rücksicht auf Verluste‘ die Straße überqueren.“ Genau diese Beobachtung bestätigt auch der Pressesprecher der Kreispolizei – und sie deckt sich zudem mit Erfahrungen der Redaktion.

„Bauliche Situation dort ist nicht ganz ungefährlich“

Die bauliche Situation dort sei nicht ganz ungefährlich, da es tatsächlich den Anschein hatbe, als wenn dort ein vorrangberechtigter Überweg sei, so ein Kommentator. Dies hat auch dieser Autofahrer beobachtet „Die meisten Fußgänger, Rad- und Scooterfahrer interessiert es gar nicht, dass sie hier den Vorrang des Verkehrs auf der Straße zu beachten haben und werden noch frech und laut, wenn man sie nicht vorlaesst.“

Fußgängerüberweg / Überweg für Fußgänger
An diesem Übergang gibt es immer wieder brenzliche Situationen. © NRZ | Johannes Kruck


Und eine Leserinm ergänzt mit Blick auf die für manche unklare Situation: „Deswegen erkläre ich allen Kindern in meiner Familie: Erst warten, dann starten! Aussschließlich an der Ampel bei Grün und bei einem Zebrastreifen hab ich als Fußgänger Vorrang. Meiner Meinung nach hätte man dort besser eine Unterführung oder Brücke machen sollen. Der Zebrastreifen ist ein paar Meter weiter ist total schwachsinnig: Es laufen mehr Leute an der Gefahrenstelle, als dort, wo der Zebrastreifen ist.“ 

>>> So hatte die NRZ bereits am 25. Januar über den Vorfall berichtet <<<

Fußgängerüberweg / Überweg für Fußgänger
An dieser Stelle wurde eine 20-Jährige angefahren.  © NRZ | Johannes Kruck

Es ist ein tückischer Übergang. Zwischen dem Restaurant Pesami und der Volksbank Kleverland gibt es an der Hafenstraße einen Übergang für Fuß- und Radfahrer. Viele Autofahrer halten an und lassen die Verkehrsteilnehmer freundlich vor. Die Verkehrsinsel wirkt für viele Verkehrsteilnehmer wie ein Zebrastreifen – ist aber keiner.

Am vergangenen Donnerstag, 23. Januar, kam es zum Unfall an dieser Stelle. Zwischen 17.30 Uhr und 17.35 Uhr wollte eine 20-Jährige aus Kleve an dieser Stelle die Hafenstraße überqueren. Nachdem sie den ersten Fahrstreifen überquert und die Verkehrsinsel erreicht hatte, setzte sie ihren Gang in Richtung andere Straßenseite fort. Dabei kollidierte sie mit einem roten Kleinwagen, der in Fahrtrichtung Kavarinerstraße unterwegs war.

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Die Polizei sucht Zeugen

In dem Wagen saßen zwei Personen. Trotz der Kollision konnte die Frau, welche sich leichte Verletzungen zuzog, ihren Gang fortsetzen. Auch der rote fünftürige Kleinwagen setzte seine Fahrt fort, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen.

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Die Polizei Kleve hat nach der Verkehrsunfallflucht die Ermittlungen aufgenommen und nimmt Hinweise unter 02821 5040 entgegen.