Kreis Kleve. Immobilienbesitzer im Kreis Kleve erfahren zeitnah, was sie an Grundsteuer zahlen sollen. Was Antrag einer Wertfortschreibung bewirkt.
- Immobilienbesitzer im Kreis Kleve erhalten bald die Grundsteuerbescheide.
- Verein Haus und Grund Kreis Kleve gibt Tipps.
- Tendenziell wird es bei Altbauten günstiger, bei Neubauten teurer.
- Es kann Sinn machen, eine Wertfortschreibung zu beantragen.
Der Rat von Fritz Kup ist derzeit gefragt: „Fritz, was meinst du denn?“ Der Vorsitzende des Vereins Haus und Grund Kreis Kleve soll Bekannten und Freunden einen Tipp geben, wie sie mit dem bevorstehenden Grundsteuerbescheid umgehen sollen. Und Fritz Kup hat einen klaren Rat: Man muss nicht alles hinnehmen. Und: Im Extremfall gibt es auch Hoffnung für Grundstückseigentümer, die noch keinen Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes eingelegt haben.
Bald kommen die Steuerbescheide
Fritz Kup, von Beruf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, spricht schnell und begeistert. Man merkt, dass der Mann mittendrin ist und sich in den vergangenen Monaten mit kaum einem anderen Thema so intensiv auseinandergesetzt hat. Die nächsten Wochen werden für ihn nicht weniger stressig. Denn: Ende Januar werden die Kommunen voraussichtlich die Grundsteuerbescheide an die Immobilienbesitzer verschicken, und dann wissen alle Eigentümer, wie hoch die Grundsteuer für sie ausfallen wird.
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„Tendenziell kann man wohl sagen, dass es für Altbauten billiger und für Neubauten teurer wird“, sagt Kup. Genau wisse man das aber erst, wenn man es schwarz auf weiß vor sich habe. „Bei uns werden viele Leute anrufen“, vermutet Kup. Zwei Mitarbeiter sind dafür abgestellt.
Großes Rätselraten
Noch ist das Rätselraten groß. Die Stadt Kleve hat im vergangenen Jahr Beispielrechnungen angestellt und anhand mehrerer Straßenzüge und Wohnhäuser versucht, die möglichen Auswirkungen der Steueränderung zu berechnen. Dabei kam heraus, dass ein modernes Einfamilienhaus in Wardhausen oder Keeken durchaus mit einer Steuererhöhung von 40 Prozent rechnen muss, während ältere Immobilien (80er-Jahre) in Materborn mit moderateren Steigerungen rechnen können. Für Gewerbeimmobilien wird es zum Teil sehr viel günstiger. Sicher ist das alles aber erst, wenn der graue Umschlag aus dem Rathaus ins Haus flattert.
Fritz Kup von Haus und Grund rät, den Steuerbescheid diesmal genau zu prüfen. Denn: Die Schätzungen des Finanzamtes seien computergesteuert. Und wir wissen: Computer sind schlau, aber Computer sind auch dumm und tun sich mit Ausnahmefällen schwer. „Wenn die Grundsteuer um mehr als 20 Prozent gestiegen ist, sollte man kritisch sein und den Bescheid überprüfen lassen“, so Kup.
Der Tipp: Eine Wertfortschreibung beantragen
Viele Immobilienbesitzer haben bereits Einspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer eingelegt. In diesen Fällen, so Kup, habe die Finanzverwaltung das Verfahren ruhend gestellt. Das heißt, der Einspruch wurde noch nicht zurückgewiesen, sondern es wird noch auf ein klärendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet.
Wie war das noch mal mit der Grundsteuer?
Die Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert. In einem ersten Schritt haben die Finanzbehörden die Immobilien bewertet. Das Ergebnis wurde vielen Immobilienbesitzern 2023 mit dem Beischeid über die Feststellung des Grundsteuerwerts mitgeteilt.
Danach wurde der sogenannte Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt festgelegt. Dieser Messbetrag, der den jeweiligen Bescheiden zu entnehmen ist, wird jetzt mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. In Kleve zum Beispiel wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B am 11. Dezember 2024 auf 536 Prozent festgesetzt. Das Produkt der Multiplikation ist die Höhe der zu entrichtenden Steuer.
Wer keinen solchen Einspruch eingelegt hat, habe noch die Möglichkeit, beim Finanzamt eine „Wertfortschreibung“ zu beantragen, so Kup. Zum Beispiel auf den 1. Januar 2023. Damit zwinge man das Finanzamt, sich noch einmal mit dem Fall zu befassen und gegebenenfalls eine Neubewertung vorzunehmen, wenn sich der Grundsteuerwert um mehr als 15.000 Euro verändert hat.
Grundstücksbewertung hinterfragen
Hintergrund: Die Finanzverwaltung hat den Grundsteuerwert, also den Wert, den das Finanzamt für Grundstücke oder Gebäude ansetzt, zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt. Wurde ein Haus bisher mit 100.000 Euro bewertet und nun mit 150.000 Euro, beträgt die Differenz mehr als 15.000 Euro.
Mithilfe eines anerkannten Sachverständigen könnte dann festgestellt werden, dass der neue Grundsteuerwert des Hauses am Markt nicht zu erzielen ist und möglicherweise nicht stimmt. Der Gutachter sollte allerdings zur Wertermittlung vor Ort gewesen sein. Eine Inaugenscheinnahme reicht aber aus und es muss nicht unbedingt ein teures Gutachten erstellt werden.
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Um eine Vorstellung von der Größenordnung zu bekommen, rechnet Kup für ein Haus aus den 2000er-Jahren mit einem Wert zwischen 2000 und 3000 Euro pro Quadratmeter. Bei 100 Quadratmetern Wohn-/Nutzfläche und einem Mittelwert von 2500 Euro läge der Wert der Immobilie also bei durchschnittlich 250.000 Euro. Sollte der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuerwert deutlich darüber liegen, lohne es sich nachzuhaken.
Einspruch gegen Hebesätze wenig erfolgversprechend
Ein Einspruch gegen die von den Kommunen festgesetzten Hebesätze hat nach Auffassung von Fritz Kup wenig Aussicht auf Erfolg. Erfolgversprechender sei eine Überprüfung der Wertfestsetzung durch das Finanzamt. „Fünf bis zehn Prozent wird man akzeptieren müssen.“ Bei 30 oder 40 Prozent lohne sich ein Einspruch, so Kup.