Kreis Kleve. Niederländer können zwar wie verrückt Feuerwerk in Deutschland einkaufen, aber noch lange nicht alles importieren und abfeuern. So teuer wird es.

Wer in diesen Tagen die niederländische Polizei anruft, hört eine geänderte Bandansage. Gleich der erste Punkt des Wählmenüs lautet jetzt: „Probleme mit Feuerwerkskörpern? Dann wählen Sie die 1“. Landesweit herrscht in den Niederlanden rund um Silvester Ausnahmezustand, in manchen Wohngebieten spielen sich kriegsähnliche Szenen ab.

Etliche Niederländer kaufen wie verrückt Silvesterböller und Raketen im Internet und im deutschen Grenzgebiet. Doch viele Gemeinden haben genug von „vuurwerkoverlast“. Die Regeln sind strenger geworden, die Strafen happig.

So viel Feuerwerkskörper dürfen es sein

Denn die niederländischen Nachbarn dürfen zwar wie verrückt Silvesterfeuerwerk in Deutschland kaufen, aber sie dürfen noch längst nicht alles in die Niederlande einführen und dort abbrennen. So dürfen niederländische Käufer nur Feuerwerkskörper kaufen, die in den Niederlanden legal sind. Nach diversen Unfällen und heftigen Beschüssen von Feuerwehren und Rettungsdiensten sind zum Beispiel Silvesterknaller und Silvesterraketen landesweit verboten worden.

Nicht ohne Grund: Trotz Verbots hat sich die Zahl der Böllerunfälle in den Niederlanden beim vergangenen Silvester 2023/2024 verdreifacht. Das Kenniscentrum Letselpreventie registrierte 1212 verletzte Personen, und die Feuerwehr musste 3680 Fälle bearbeiten.

Längst nicht alle Feuerwerkskörper dürfen in die Niederlande eingeführt werden.
Längst nicht alle Feuerwerkskörper dürfen in die Niederlande eingeführt werden. © FUNKE Foto Services | Thorsten Lindekamp

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Wer mit dem Auto nach Elten, Emmerich, Kranenburg oder Kleve fährt, um sich den Kofferraum vollzuladen, der sollte daran denken, dass er maximal 25 Kilogramm Feuerwerkskörper mitnehmen darf, unabhängig von der Anzahl Personen, die im Auto sitzen. Wer dagegen verstößt, der kann an der Grenze Probleme mit der Bundespolizei oder der Marechaussee bekommen.

In den vergangenen Jahren wurde allerdings kaum kontrolliert. Ob das in diesem Jahr mit den verschärften Grenzkontrollen der Niederländer noch so sein wird, bleibt abzuwarten. Das Bußgeld beträgt mindestens 250 Euro (26 bis 50 Kilogramm). Wer zwischen 50 und 100 Kilogramm mitführt, zahlt 500 bis 750 Euro und bei 100 Kilogramm und mehr sind es mindestens 750 oder bei Wiederholungstätern mindestens 1200 Euro.

Hohe Bußgelder drohen

Auch dürfen Niederländer nicht alles einführen, was sie in Deutschland gekauft haben. Seit 2020 sind Silvesterraketen und Böller verboten. Tischfeuerwerk und harmlose Knallkörper wie Knallerbsen (Kategorie F1) dürfen verwendet werden. Auch Mischbatterien und Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) sind erlaubt.

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Niederländer, die Silvesterraketen und -knaller bei deutschen Händlern kaufen, handeln also illegal, wenn sie das Feuerwerk in die Niederlande einführen wollen. Wer die Knaller und Raketen online bestellt, muss damit rechnen, dass sie vom Zoll beschlagnahmt werden.

Wer in diesen Tagen kontrolliert wird und sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das niedrigste Bußgeld für den Besitz illegaler Feuerwerkskörper liegt in den Niederlanden bei 400 Euro. Aber es kann nicht nur teuer werden: Es kann auch ein richtiges Strafverfahren folgen. Bei einer Verurteilung drohen gemeinnützige Arbeit oder sogar Gefängnis, wenn entsprechende Verstöße registriert wurden. Die Feuerwerkskörper werden natürlich beschlagnahmt.

Feuerwerksverbote in einigen Kommunen

Während im deutschen Grenzgebiet in den nächsten Tagen wieder mit zahlreichen Staus durch niederländische Feuerwerkskäufer zu rechnen ist, geht die Zahl der Verkaufsstellen in den Niederlanden weiter zurück. Die Tageszeitung De Gelderlander berichtet, dass es nur noch 900 Verkaufsstellen gibt, davon nur noch eine in der Gemeinde Montferland (`s-Heerenberg).

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Um die Exzesse in der Silvesternacht einzudämmen, haben bereits mehrere Gemeinden in den Niederlanden ein generelles Feuerwerksverbot eingeführt. Dazu gehören die Städte Arnheim und Nimwegen sowie die Grenzgemeinde Mook en Middelaar. Hier darf nichts abgebrannt werden, aber: Kurioserweise dürfen in diesen Gemeinden Feuerwerkskörper verkauft werden.

Besondere Strafen für Kinder und Jugendliche

Für Gemeinden ohne Feuerwerksverbot gilt: Zwischen Silvester, 18 Uhr, und Neujahr, 2 Uhr, dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Wer außerhalb dieser Zeiten das Feuerwerk entzündet, der muss mit Bußgeldern zwischen 250 und 375 Euro rechnen.

Wenn Kinder und Jugendliche verbotene Feuerwerkskörper entzünden, können sie eine sogenannte „Halt-Strafe“ erhalten. Sie werden dann von der Stiftung Halt und der Polizei angesprochen und es wird ihnen nahe gelegt, das Verhalten zu ändern. So müssen sie zum Beispiel den Dreck der Silvesterknaller wegräumen und sich bei eventuell Geschädigten entschuldigen.