Kleve. Auf der Höhe des Discounters Lidl wird die Bushaltestelle umgebaut. So soll dann der Verkehr bis Mitte Dezember in Kleve geführt werden.

Der Verkehr in der Klever Innenstadt wird ab Montag etwas anders laufen. Auf der Materborner Allee werden die gleichnamigen Bushaltestellen „Materborner Allee“ in beide Fahrtrichtungen zeitgleich barrierefrei umgebaut, teilt die Stadt Kleve in einer Pressemitteilung mit. Zur Durchführung der Arbeiten seien Einschränkungen des Straßenverkehrs auf der Materborner Allee unumgänglich. Der Umbau beider Bushaltestellen werde bewusst zeitgleich ausgeführt, um die verkehrlichen Einschränkungen insgesamt zu minimieren. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens an der Stelle scheidet eine Baustellenampel aus. Es bestünde dabei die Gefahr, durch eine Baustellenampel einen Rückstau bis in den Kreuzungsbereich von Querallee und Materborner Allee zu produzieren.

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Arbeiten dauern bis Mitte Dezember

Stadt Kleve
Die Umleitungsstrecke und die Sperrung bei Lidl in Materborn. © Stadt kleve | Stadt Kleve

Für die Dauer der Baustelle wird die Materborner Allee zwischen der Einfahrt zum Lidl-Parkplatz und der Einmündung Delfter Straße zur Einbahnstraße in Richtung Klever Innenstadt. Straßenverkehr, der vom Sportzentrum Kleve-Oberstadt kommt, kann in der Fahrbahnmitte zwischen den beiden Baustellen hindurchfahren. PKW-Verkehr aus Richtung Marktplatz Linde und EOC hingegen wird über die Albersallee, Triftstraße und Querallee umgeleitet. Planmäßig dauern die Arbeiten bis Mitte Dezember 2024 an.

Genehmigung zur Nachtarbeit bei Lidl erstellt

Fußgängerinnen und Fußgänger können die Baustelle passieren, der Radverkehr wird über die Delfter Straße, Sackstraße und Querallee umgeleitet. Der Kunden- und Anlieferverkehr zum Discounter wird während der Bauarbeiten dauerhaft gewährleistet.

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Notwendige Arbeiten an der Zufahrt zum Parkplatz der Firma Lidl werden in der Nacht vom 5. Dezember auf den 6. Dezember erledigt, um den Geschäftsbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Hierfür hat die Stadt Kleve eine Genehmigung zur Nachtarbeit erteilt unter der Auflage, die Störung der Nachtruhe von Anwohnerinnen und Anwohnern auf ein Mindestmaß zu reduzieren.