Goch. In der Gocher Innenstadt mussen sich Autofahrer ab dieser Woche umstellen. Welche Regeln jetzt für Markt, Frauenstraße und Mühlenstraße gelten.

Wie in der vergangenen Woche bereits angekündigt, wurden die geänderten Verkehrsregelungen rund um den Marktplatz jetzt umgesetzt. Grund sind die Aktionen rund um den Gocher Sommer.

So gilt ab sofort auf der Nordseite des Marktes, der Steinstraße sowie auf der Westseite des Marktes und der Mühlenstraße bis zur Kreuzung Adolf-Kolping-Straße eine Temporeduzierung für Kraftfahrzeuge auf 30 km/h Maximalgeschwindigkeit.

Nur noch von der Roggenstraße kann man zum Marktplatz abgebogen

Für Berechtigte, die die Fußgängerzone Markt-Südseite und Frauenstraße befahren dürfen, ist die Fahrtrichtung nun entgegengesetzt: Nur von der Roggenstraße kommend kann nach rechts in Richtung Marktplatz abgebogen werden.

Rund um den Marktplatz gilt Tempo 30 Verkehr am Markt in Goch
Rund um den Gocher Marktplatz gilt in den kommenden Wochen Tempo 30. © Stadt Goch | Torsten Matenaers

In der bislang auch häufig von nicht berechtigten Verkehrsteilnehmern genutzten Gegenrichtung gilt ab sofort: Verbot der Einfahrt.

---> So hatten wir bereits am 15. Juli über die Änderungen berichtet:

Ab Montag, 22. Juli, gelten in Goch teils neue Verkehrsregelungen für den Bereich rund um den Marktplatz. So wird ab diesem Tag eine Temporeduzierung für Kraftfahrzeuge auf 30 km/h Maximalgeschwindigkeit eingeführt. Dies gilt auf der Nordseite des Marktes und der Steinstraße sowie auf der Westseite des Marktes und der Mühlenstraße bis zur Kreuzung Adolf-Kolping-Straße.

Fahrtrichtung wird umgekehrt


Auch für die Markt-Südseite und die Frauenstraße gelten ab dem 22. Juli neue Regeln: Beide Bereiche sind bereits Fußgängerzone und bleiben es auch. Berechtigte durften sie jedoch bislang aus Richtung Markt in Richtung Südring befahren. Dies wird ab dem 22. Juli umgekehrt. Das bedeutet, wer berechtigt ist, die Fußgängerzone in diesem Bereich zu befahren, kann dies nur noch von der Roggenstraße kommend nach rechts in Richtung Marktplatz tun. Die von einigen Verkehrsteilnehmern bislang verbotenerweise genutzte Abkürzung vom Markt in Richtung Ring durch die Fußgängerzone fällt damit weg.

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