Kleve. Am Spoykanal und an der Ludwig-Jahn-Straße startet bald die Klever Kirmes. Darum müssen Parkbereiche schon vor Beginn gesperrt werden.
Anlässlich der Klever Kirmes vom 13. bis 21. Juli auf den Festplätzen am Spoykanal und an der Ludwig-Jahn-Straße sind auch in diesem Jahr wieder verkehrsregelnde und –lenkende Maßnahmen erforderlich.
Zunächst werden die notwendigen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Dazu werden die Parkflächen wie folgt gesperrt: Parkbereich Ludwig-Jahn-Straße sowie Parkbereich Spoykanal (hinterer Bereich) am Dienstag, 2. Juli, 18 bis ca. 22.30 Uhr;
Parkbereich Spoykanal (vorderer Bereich) am Mittwoch, 3. Juli, 18 bis ca. 22.30 Uhr. Ab Samstag, 6. Juli, 18 Uhr, bis Dienstag, 23. Juli, werden die Parkbereiche Ludwig-Jahn-Straße und Spoykanal wegen der Klever Kirmes einschließlich der Auf- und Abbauarbeiten gesperrt.
Parkbereiche für Wohnmobile
Ebenfalls gesperrt werden die Parkbereiche für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße für den Zeitraum vom 6. Juli, 10 Uhr, bis zum 23. Juli. Ab dem 24. Juli können die Parkbereiche wieder für Wohnmobile genutzt werden, jedoch eingeschränkt, da einige Marktbeschicker der Materborner Kirmes, die vom 27. Juli bis zum 30. Juli stattfindet, ihren Wohnwagen dort stehen lassen müssen.
Die Behindertenparkplätze werden während der Kirmestage auf der Ludwig-Jahn-Straße, direkt gegenüber dem Kirmesgelände, eingerichtet. Sie dürfen nur von Behinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden, die in Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden. Die Ausnahmegenehmigung (blaue Karte) ist deutlich sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Taxenplätze werden auf der Bensdorpstraße direkt am Kirmesgelände eingerichtet.
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Freihaltung der Rettungswege
Vom 6. bis zum 23. Juli werden auf der Ludwig-Jahn-Straße, soweit noch nicht vorhanden, zusätzliche Haltverbote eingerichtet. Dies geschieht für die Freihaltung des Rettungsweges und für die Transporte zum Auf- und Abbau der Klever Kirmes. Am Sonntag, 21. Juli, wird nach Einbruch der Dunkelheit das Kirmesfeuerwerk am Spoykanal auf dem Gelände der Hochschule Rhein-Waal abgeschossen.
Wegen der Auf- und Abbauarbeiten für das Feuerwerk wird ein Teilbereich des Hochschulgeländes für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr gesperrt. Kurz vor dem Abbrennen des Feuerwerks bis nach Beendigung des Feuerwerks wird der Leinpfad entlang des Spoykanals im Bereich der Hochschule für Fahrzeuge aller Art und für Fußgänger gesperrt, ebenso das Hochschulgelände zwischen dem Draisinenbahnhof und der Mensa.
Es werden Kontrollen durchgeführt
Verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere im Haltverbot und auf Behindertenparkplätzen, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Im Übrigen werden Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet. Diesbezügliche Kontrollen werden laufend durchgeführt.