Kleve. Wer länger in den Niederlanden war, muss ab Freitag zwei Wochen in Quarantäne. Einkäufe bleiben erlaubt. Die Polizei kontrolliert verstärkt.

Die Grenze zu den Niederlanden wird von Deutschland aus zwar nicht geschlossen, aber ab dem 10. April soll eine verschärfte Regelung in Kraft treten. Demnach können die Behörden für Personen, die einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden hatten, eine zweiwöchige Quarantäne anordnen. Das teilte die Bundesregierung am Montag mit. Ausdrücklich nicht davon betroffen sind Grenzpendler und der kleine Grenzverkehr. Niederländer, die in Deutschland im Supermarkt einkaufen möchten oder zur Tankstelle wollen, können dies weiterhin tun.

Sprecher des Bundesinnenministeriums und der NRW-Staatskanzlei bestätigten der NRZ auf Nachfrage, dass es in den Euregio-Regionen vorerst keine Änderungen geben soll. Auf die Frage ob Niederländer ab Freitag nicht mehr nach Deutschland zum Einkaufen können, antwortete das Bundesinnenministerium unmissverständlich: „Nein. Die Quarantäne-Anordnung gilt für Personen, die nach mindestens mehrtägigem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland einreisen, um an ihren Wohnort zurückzukehren.“

Verstärkte Schleierfahndung an der Grenze

Dennoch werde verstärkt an der Grenze kontrolliert. In der Bundespressekonferenz hieß es, dass die Gesundheitsbehörden gemeinsam mit der Bundespolizei die Einhaltung der neuen Quarantäne-Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus überwachen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach, angesprochen auf den Grenzverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden, von „verstärkter Schleierfahndung“. Die Bundespolizei befinde sich bereits in einer intensiveren Grenzüberwachung und kontrolliere verstärkt, bestätigte ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Kleve auf NRZ-Anfrage.

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Konkret bedeute dies, dass die Personalstärke erhöht worden sei. „Beispielsweise sind die Kollegen, die am Flughafen Niederrhein in Weeze aktuell keine Grenzkontrollen durchführen, in den Dienst integriert. Auch andere Dienststellen geben Unterstützung, so dass wir den einen oder anderen Streifenwagen mehr auf der Straße haben und in die Fahrzeuge schauen“, erklärte der Sprecher.

Das vergangene Wochenende habe jedoch gezeigt, dass sich die Menschen an die Kontaktsperre halten. Sowohl Deutsche als auch Niederländer seien nur wenig über die Grenze gefahren. „Wir spüren, dass die Straßen deutlich leerer sind und auch der grenzüberschreitende Personenverkehr in den Zügen nachgelassen hat“, sagte der Bundespolizeisprecher.

Kamps: Ein guter Schachzug vor den Osterferien

Sjaak Kamps, Geschäftsführer der Euregio Rhein-Waal, hält die Quarantäne-Regelung für einen guten Schachzug vor der Osterzeit: „So kann sich jeder Urlauber überlegen, ob er wirklich in Kauf nehmen möchte, zwei Wochen in Quarantäne zu gehen.“ Grundsätzlich begrüßt es Kamp, dass der kleine Grenzverkehr auch künftig noch möglich bleibt: Eine Schließung der Grenze hätte für viele enorme Folgen und würde nur eine Scheinsicherheit bedeuten.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niederrhein rät Grenzpendlern dazu, proaktiv die „Bescheinigung für Berufspendler“ der Bundespolizei vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen. Mit diesem im Internet (unter anderem auf www.grenzinfo.eu) verfügbaren Formular wird nachgewiesen, dass man die Grenze zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit überqueren muss. Den abtrennbaren grünen Teil der Bescheinigung können Pendler gut sichtbar als Information für die Polizei in die Fensterscheibe legen.


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