Kreis Kleve. Aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz verschärft die Verwaltung die Corona-Regeln. Die Übersicht zeigt, was ab Mittwoch im Kreis Kleve gilt.
Die Corona-Lage im Kreis Kleve bleibt weiterhin angespannt. Am Sonntag ist die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Institutes zwar leicht gesunken – mit 118,1 liegt sie aber weiterhin deutlich über dem Grenzwert von 100. Bereits am Freitag kündigte die Kreisverwaltung an, auf die konstant hohen Zahlen mit verschärften Maßnahmen zu reagieren. Sie treten ab Mittwoch (24. März) in Kraft. Eine Schließung von Kindertagesstätten, Schulen oder Geschäften wird nicht angeordnet.
Verschärfte Corona-Regeln im Kreis Kleve sind befristet bis 19. April
Vielmehr gibt es mehrere Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben. „Diese Schutzmaßnahmen sind aus unserer Sicht geeignet, das diffuse, kreisweite Infektionsgeschehen einzudämmen“, teilte Landrätin Silke Gorißen in einer Presseerklärung mit. Die Allgemeinverfügung vom 18. März 2021 ist mit den Bürgermeistern im Kreisgebiet und dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie ist zunächst befristet bis zum 19. April 2021.
Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden wieder verstärkt. Ein Haushalt kann höchstens eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – insgesamt dürfen sich jedoch maximal fünf Person treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten – unabhängig von den Wohnverhältnissen – als ein Haushalt.
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Nutzen Personen unterschiedlicher Haushalte ein Fahrzeug, müssen alle Insassen mit Wohnsitz im Kreis Kleve – ausgenommen der Fahrer – eine FFP2-Maske tragen. Kinder unter 16 Jahren müssen eine so genannte OP-Maske tragen, Kinder unter 14 Jahren gegebenenfalls eine Alltagsmaske. Medizinisch begründete Ausnahmen bleiben bestehen.
Weitere Einzelmaßnahmen zur Kontaktbeschränkung
- Unterricht an Musikschulen, Kunstschulen und Nachhilfeunterricht in Präsenz ist nur bei Einzelunterricht erlaubt.
- Auf Außen-Sportanlagen können höchstens zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder nur Personen eines Haushalts Sport treiben. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Außen-Reitsport ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.
- Spielplätze können nur bis 18 Uhr genutzt werden. Wenn in einer Kommune im Kreisgebiet die Kontaktbeschränkungen auf Bolzplätzen, öffentlichen Jugendsportanlagen und vergleichbaren Einrichtungen nicht eingehalten werden oder deren Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert werden kann, spricht die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ganztägig oder für bestimmte Uhrzeiten ein Betretungsverbot aus.
- Versammlungen zu Osterfeuern sind verboten.
Die Landrätin appelliert an alle Bürger im Kreisgebiet, die persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Hygieneregeln zu beachten. „Das stärkere Infektionsgeschehen betrifft uns alle. Jeder und jede kann mithelfen, die Zahl der neuen Coronafälle zu reduzieren. Dies ist insbesondere angesichts der sehr ansteckenden Corona-Mutationen eine kreisweite Gemeinschaftsaufgabe.“
Da die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve zur Anordnung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen vom 18. März 2021 am Dienstag, 23. März 2021 in zwei Tageszeitungen veröffentlicht wird, treten die Regelungen am darauffolgenden 24. März 2021, in Kraft.
Der Text der Allgemeinverfügung ist hier auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt.