Essen. Die Partei hatte den Oberbürgermeister, den Messe-Chef und andere ins Visier genommen. Behörde sieht aber keinen Anfangsverdacht für Straftaten.

Den Triumph, nun doch die Essener Grugahalle für ihren Bundesparteitag nutzen zu können, kostet die „Alternative für Deutschland“ in diesen Tagen weidlich aus. Ein anderer dagegen bleibt ihr versagt: Denn anders als von der AfD erhofft, wird die Staatsanwaltschaft Essen keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Thomas Kufen, Messe-Geschäftsführer Oliver P. Kuhrt und andere Beteiligte der Vertragskündigung einleiten. Dies teilte die Behörde am Montag mit.

AfD-Parteitag in Essen:

Begründet hatte die Partei ihre Ende Mai erstattete Strafanzeige vor dem Hintergrund jenes Ratsbeschlusses, mit dem die Stadt Essen den Mietvertrag für die Grugahalle um eine Regelung gegen strafbare Äußerungen auf dem Treffen ergänzen wollte. So hatte die Stadt ultimativ eine strafbewehrte Selbstverpflichtung gefordert, andernfalls werde sie den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Die AfD schäumte: „Ihr Verhalten könnte den Tatbestand der versuchten Nötigung und der Untreue erfüllen.“

Da ist die Staatsanwaltschaft anderer Meinung: Die rechtliche Vorprüfung der Strafanzeige sei inzwischen abgeschlossen, hieß es am Montag vonseiten der Behörde: Unbeschadet der inzwischen geklärten, wenn auch formell noch nicht abgeschlossenen Verfahren komme man darin zu dem Schluss, dass kein Ermittlungsverfahren gegen Kufen, Kuhrt oder andere einzuleiten war: „Die Aufnahme von Ermittlungen“, so heißt es, „war jedenfalls mangels feststellbaren Anfangsverdachts hinsichtlich eines zur Verwirklichung in Betracht kommender Straftatbestände erforderlichen vorsätzlichen Handelns der Beanzeigten abzulehnen“.

Weitere Details der Erwägungen nennt die Staatsanwaltschaft nicht.