Duisburg. Ein 26-Jähriger soll in Duisburg einen Bekannten (57) in seiner Wohnung erstochen und geköpft haben. Der Torso des Toten bleibt nicht unversehrt.

Dieses Verbrechen hat im vergangenen Sommer schockiert. Ein Mann soll seinen Bekannten getötet, post mortem den Kopf vom Körper abgetrennt und den Schädel in einer Plastiktüte in einem Grünstreifen vor seinem Haus deponiert haben. Für diese Tat soll Nic L. dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden. Das fordert die Staatsanwaltschaft in ihrer sogenannten Antragsschrift, die jetzt beim Duisburger Landgericht eingegangen ist. Die Ermittler werfen dem 26-Jährigen einen Mord aus Heimtücke vor. Die Antragsschrift offenbart weitere gruselige Details.

Demnach hat sich die Tat so abgespielt: Zwischen dem 13. und dem 14. August des vergangenen Jahres, genauer lässt sich das nicht eingrenzen, kommt es zu der Attacke auf Berhard H., damals 57 Jahre alt. Das Opfer, zu dem Zeitpunkt ohne eigenen festen Wohnsitz, ist bei L. untergekommen. Mit einem Messer, die Klinge ist 16 Zentimeter lang und vier Zentimeter breit, soll der 26-Jährige auf das Opfer eingestochen haben. Fünf Stiche treffen den 57-Jährigen in den Hals und den Brustkorb, Berhard H. verblutet in der Wohnung.

Die Lebensgefährtin findet den Schädel des Opfers

L. soll das Opfer dann nicht nur geköpft haben. Laut Antragsschrift soll er zudem den Körper noch einmal mittig in Höhe der Hüfte zerteilt und die Leichenteile in Plastikfolie verpackt und in der Wohnung gelagert haben. Weitere Tatwerkzeuge außer dem Messer hat die Polizei in der Wohnung nicht gefunden.

Ein Tatort: der Innenhof der Häuser an der Körnerstraße in Duisburg-Obermarxloh.
Ein Tatort: der Innenhof der Häuser an der Körnerstraße in Duisburg-Obermarxloh. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Es ist ausgerechnet die Lebensgefährtin des Opfers, die den Schädel in einem Gebüsch im Innenhof des Sechs-Parteien-Hauses an der Körnerstraße in Obermarxloh entdeck und den Fall ins Rollen bringt. Es muss entsetzlich gerochen und ausgesehen haben in der Wohnung von L., als die Polizei anrückt. Es ist der 24. August. Nachbarn haben sich da schon seit Tagen über den Gestank beschwert. Die sterblichen Überreste von H. lagern rund anderthalb Wochen in der Wohnung des 26-Jährigen - im Hochsommer und ungekühlt.

Gutachter attestiert schwere schizophrene Störung

L. ist wegen kleinerer Delikte, Diebstahl oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. L. soll an einer schweren schizophrenen Störung leiden. Während des laufenden Ermittlungsverfahrens soll der 26-Jährige Angaben gemacht haben. Die sollen aber mehr Aufklärung über seinen Geisteszustand zugelassen als zur Aufklärung der Tatumstände beigetragen haben. Das Motiv der Tat ist weiter offen.

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Die Fünfte Große Strafkammer des Landgerichts muss nun über die Zulassung der Antragsschrift entscheiden. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es daher noch nicht. L. kam nach seiner Festnahme zunächst in Untersuchungshaft. Kurze Zeit später wurde er bereits in die Forensik verlegt, wo er bis heute sitzt. Die Urnenbestattung des Opfers hat die Stadt Duisburg übernommen..