Duisburg. An einer Duisburger Tankstelle eskalierte der Streit zwischen zwei Männern. Ein 49-Jähriger stach zu. Video zeigt wichtiges Detail. Gericht spricht Urteil.
Wegen versuchten Mordes stand ein 49-jähriger Mann aus Duisburg-Beeck vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Am 15. Februar dieses Jahres hatte er an der Friedrich-Ebert-Straße den neuen Freund seiner getrennt lebenden Ehefrau durch einen Stich in die Wange verletzt. Nach sieben Verhandlungstagen fällte die 6. Große Strafkammer ein Urteil.
Die Anklage schilderte ein dramatisches Geschehen: Telefonisch hatte der Angeklagte am Tattag um ein Treffen mit seinem 52 Jahre alten Kontrahenten gebeten. Das Treffen der beiden Syrer auf dem Gehweg der Friederich-Ebert-Straße artete schnell in Streit und böse Beleidigungen aus. Unvermittelt zog der 49-Jährige dort ein Klappmesser mit gut acht Zentimeter Klingenlänge und stach zu.
Messerattacke in Duisburg: Dramatisches Geschehen an einer Tankstelle
Der 52-Jährige flüchtete zur nahen Jet-Tankstelle, versuchte vergeblich, den Angeklagten am Betreten des Verkaufsraums zu hindern. Anwohner haben hektische Momente geschildert. Denn: Der 49-Jährige stach weiter zu. Die Stiche verfehlten jedoch ihr Ziel. Der Angreifer erwischte nur die Lederjacke des 52-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann versuchten Mord vor. Nur dem Eingreifen von Zeugen sei es zu verdanken, dass der Angeklagte die Tat nicht vollenden konnte. Der 49-Jährige gab die Tat an einem der ersten Verhandlungstage pauschal zu. Tötungsabsichten bestritt er jedoch.
Angeklagter gestand, die Nerven verloren zu haben
Seine Aussage ergänzte er kurz vor Ende der Beweisaufnahme. Er habe erst am Abend zuvor durch seine Frau von der Beziehung erfahren. Er sei wütend gewesen, weil er den Geschädigten bis dato für einen Freund der Familie gehalten habe. Als der Nebenbuhler bei dem Treffen dann auch noch Zweifel an seiner Männlichkeit äußerte, habe er vollends die Beherrschung verloren. Erst in der Tankstelle sei ihm zu Bewusstsein gekommen, was er da gerade tat.
Juristisch entscheidend für den Ausgang des Verfahrens war das Video einer Überwachungskamera in der Tankstelle, das irritierenderweise erst im laufenden Prozess zu den Gerichtsakten fand. Es zeigte, dass der Angeklagte keineswegs von Zeugen an der weiteren Tatausführung gehindert wurde. Er hatte einfach aufgehört, die Tankstelle verlassen und auf die Polizei gewartet.
Bewährungsstrafe für gefährliche Körperverletzung
Die Strafkammer wertete das als strafbefreienden Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt. Verurteilt wurde der 49-Jährige nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Für den Angeklagten sprach, dass er nicht vorbestraft war, die Tat gestand und dem Geschädigten zudem die Zahlung eines Schmerzensgeldes anbot, die der allerdings ablehnte.
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Da die strafmildernden Umstände überwogen, ordnete das Gericht die Tat als sogenannten minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen ein. Es verurteilte den 49-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Bis zu diesem Zeitpunkt saß der Angeklagte neun Monate in Untersuchungshaft.