Duisburg. Zwei 21-Jährige sollen zwei Teenager im Keller eines Wohnhauses in Duisburg gefoltert haben. Prozess offenbart grausame Details der Prozedur.

Die brutale Tat soll 90 Minuten gedauert haben: Ein Zeitraum, der zwei 15-Jährigen aus Duisburg wohl endlos erschien. 90 Minuten lang sollen sie am 11. März 2024 in einem Keller eines Mehrfamilienhauses an der Wanheimer Straße in Wanheimerort misshandelt und gedemütigt worden sein. Im Zusammenhang mit dem Gewaltakt stehen nun zwei 21 und 22 Jahre alte Männer vor einer Jugendkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz.

Ein Diebstahl soll der Ausgangspunkt des brutalen Geschehens gewesen sein. Dem jüngeren Angeklagten, der aus seiner Wohnung heraus einen schwunghaften mit elektronischen Einmal-Zigaretten betrieben haben soll, sollen bei einem Kellereinbruch ein Teil der Ware und 5000 Euro gestohlen worden sein. Er soll die Jugendlichen als Täter verdächtigt haben.

Folter in Duisburger Keller? Anklage berichtet von Schlägen mit Tischbein

Bereits im Februar soll der von einigen Unterstützern begleitete 21-Jährige, der zur Tatzeit gerade noch Heranwachsender war, die Jugendlichen bedroht haben. Er wollte sogar die Wohnungen der 15-Jährigen durchsuchen, was deren Eltern verhindern konnten. Danach soll er noch mehr davon überzeugt gewesen sein, die Schuldigen gefunden zu haben.

Die Täter filmten die Folter in dem Wohnhaus an der Wanheimer Straße.
Die Täter filmten die Folter in dem Wohnhaus an der Wanheimer Straße. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

An dem Märztag soll sich der 21-Jährige mit den Jugendlichen zu einem klärenden Gespräch verabredet haben. Er soll sie in den Keller geführt haben, in dem auch der Mitangeklagte und fünf Helfershelfer aufgetaucht sein sollen. Dort, so die Anklageschrift, mussten sich die 15-Jährigen unter Hohn und Spott der Umstehenden bis auf die Unterhosen ausziehen. Sie wurden mit Gegenständen wie einem Tischbein und einem Gürtel geschlagen.

Folter mit dem Smartphone gefilmt

Einem der Jungen soll Alkohol auf den Kopf gegossen und angezündet worden sein. Er konnte das Feuer löschen, erlitt aber eine Verbrennung am Ohr. Die Schläge hatten dem 15-Jährigen die Nase gebrochen. Das soll die Angeklagten nicht davon abgehalten haben, seinen Kopf mit Folie zu umwickeln, was den Geschädigten in akute Atemnot versetzte. Beiden Jungen wurden die Hände mit Zigaretten verbrannt.

Erst als die 15-Jährigen, die fürchteten, nicht lebend aus dem Keller heraus zu kommen, noch immer keinen Diebstahl gestanden, sollen die Angeklagten sie frei gelassen haben. Nicht ohne die Drohung, dass man die Familien der Jungen töten würde, falls sie der Polizei etwas verraten. Die Anklage wertet das abstoßende Geschehen, das zu großen Teilen per Handy gefilmt worden sein soll, unter anderem als erpresserischen Menschenraub und gefährliche Körperverletzung.

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Die zwei Angeklagten wollen sich erst an einem der folgenden Verhandlungstage zur Sache einlassen. Bis Ende November sind noch sechs Sitzungstage geplant. Die fünf Helfershelfer sind übrigens beim Amtsgericht angeklagt. Ihr Prozess vor dem Jugendschöffengericht wird voraussichtlich erst 2025 stattfinden.