Duisburg. Prüfer der Lebensmittelkontrolle finden bei „Haus des Döners“ in Duisburg-Marxloh falsches Dönerfleisch – und Schimmel. Die Vorwürfe im Detail.

  • Ist das gar kein Döner? Bei einer Lebensmittelkontrolle in der „Haus des Döners“-Filiale in Duisburg-Marxloh finden die Prüfer Unappetitliches
  • Falsches Dönerfleisch und „schimmelähnlicher“ Dreck im Kühlhaus: die Vorwürfe gegen „Haus des Döners“ am August-Bebel-Platz im Detail
  • So bezieht „Haus des Döners“ Stellung zu den Missständen bei der Kontrolle

Für gewöhnlich macht die Kette „Haus des Döners“ Schlagzeilen, weil sie eine Filiale nach der anderen mit ihrem berühmten 1-Cent-Döner eröffnet. Aktuell gerät sie wegen unappetitlicher Vorwürfe in die Kritik: Das Landesamt für Verbraucherschutz hat einen Bericht der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, der „schimmelähnlichen“ Schmutz und falsches Dönerfleisch kritisiert.

Seit Anfang 2023 gehen bei der Duisburger Filiale von „Haus des Döners“ am August-Bebel-Platz in Marxloh Döner über die Theke. Nicht immer steckt in der Dönertasche das, was die Kunden bestellt haben: Bei einer Lebensmittelüberwachung am 27. Juni monierten die Kontrolleure der Stadt Duisburg mehrere Missstände, die am Montag veröffentlicht wurden:

Schimmel und falscher Döner bei „Haus des Döners“ in Marxloh: die Vorwürfe

  • Döner zu nennen, was im „Haus des Döners“ serviert wird, sei „irreführend“. Vielmehr handele es sich um eine „Hackfleischzubereitung mit Sojaeiweiß am Drehspieß“.
  • Regelböden und Regalgestell im Kühlhaus seien „schimmelähnlich verunreinigt“ gewesen.
  • Knoblauchsauce, die im Kühlschrank bei höchstens sieben Grad gelagert werden müsse, sei „ohne Kühlung“ aufbewahrt gewesen. „Das Produkt hatte eine Kerntemperatur von +19°C“, schreiben die Prüfer.

Laut Deutschem Lebensmittelbuch darf Döner Kebab höchstens 60 Prozent Hackfleisch enthalten. Soja als Zutat ist nicht erlaubt. Ein solches Produkt darf nur als „Fleischdrehspieß“ bezeichnet werden.

Döner, Currywurst und Co. in Duisburg

Bei der Nachkontrolle der Stadt Duisburg am 13. August hielten die Prüfer fest, dass „die Kennzeichnung der Drehspießgerichte an das verwendete Produkt angepasst wurde“. Das vorher mit Schimmel verunreinigte Regal im Kühlhaus sei „weitestgehend gereinigt“ gewesen.

„Haus des Döners“: So äußert sich die Kette zur Lebensmittelkontrolle in Duisburg

„Haus des Döners“ selbst betont: „Sämtliche der beanstandeten Punkte“ seien „umgehend von uns beseitigt“ worden, sagt General Store Managerin Anna Binar. „Dazu zählen insbesondere Anpassungen in der Hygiene sowie die Korrektur der Kennzeichnung unserer Speisen, um den gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich zu entsprechen.“

Auf die von der Lebensmittelkontrolle festgestellten Mängel von Schimmel und falschem Dönerfleisch geht sie nicht konkret ein, allgemein sagt sie: „Leider hat unser Franchisepartner es zum Zeitpunkt der Kontrolle versäumt, die aktualisierte Speisekarte rechtzeitig auszutauschen. Dieser Fehler wurde mittlerweile behoben, und die aktuelle Speisekarte ist nun in allen unseren Betrieben im Einsatz.“

„Haus des Döners“ hat schon vier Filialen in Duisburg und plant Neueröffnungen

Die Filiale von „Haus des Döners“ am August-Bebel-Platz wurde Anfang 2023 eröffnet. Vor wenigen Tagen eröffnete in Walsum die vierte Niederlassung der Döner-Kette in Duisburg. Zwei weitere Standorte sind bereits geplant. In Deutschland gibt es seit dieser Woche das 100. „Haus des Döners“.

„Haus des Döners“ eröffnet eine Filiale nach der anderen. Am ersten Tag gibt es lange Schlangen für den Döner für einen symbolischen Cent.
„Haus des Döners“ eröffnet eine Filiale nach der anderen. Am ersten Tag gibt es lange Schlangen für den Döner für einen symbolischen Cent. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Die Lebensmittelkontrolle in Duisburg ist nicht die erste, bei der ein „Haus des Döners“ negativ auffällt. So gab es 2022 vergleichbare Missstände in einer Kölner Filiale, wie aus bei „Frag den Staat“ veröffentlichten Dokumenten hervorgeht.

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Aktuell gibt es in NRW gezielte Kontrollen bei Dönerbuden. Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium hat alle kommunalen Behörden der Lebensmittelüberwachung gebeten, ihre Kontrollergebnisse mitzuteilen. Bei den Kontrollen geht es um den rechtlichen Unterschied zwischen Döner und Drehspieß.