Duisburg. Mit einer Stimme Mehrheit beschließt Duisburgs Rat das umstrittene Bauprojekt Rahmerbuschfeld. Gegner drohten eine Klage an. Kommt es jetzt dazu?

Der Duisburger Rat hat am Montagabend über das Bauprojekt Rahmerbuschfeld entschieden: Das Neubaugebiet mit 83 neuen Häusern und Wohnungen sowie einem Supermarkt ist damit beschlossen. Allerdings dürfte das auch bedeuten, dass die Stadt sich bald mit einer Klage konfrontiert sehen wird.

Auf Antrag der Grünen fand die Abstimmung im Geheimen statt. Die Grünen lehnen das Neubaugebiet ab und dürften darauf gehofft haben, von den Befürwortern SPD und CDU auf diese Weise Abweichler auf ihre Seite ziehen zu können.

Ratsentscheid zum Rahmerbuschfeld in Duisburg: So knapp war das Ergebnis

Das klappte anscheinend, reichte aber trotzdem nicht: Mit 50 zu 47 Stimmen beschloss der Duisburger Rat die nötige Änderung des Flächennutzungsplans. Noch knapper fiel die Entscheidung über den Bebauungsplan aus: 49 zu 48 Stimmen fürs Rahmerbuschfeld.

Bei der SPD fehlte ein Ratsmitglied, die CDU war vollzählig. Rechnerisch hätten beide Fraktionen zusammen plus Oberbürgermeister Sören Link damit 54 Stimmen erreichen müssen, tatsächlich waren es fünf bzw. sechs weniger. Das passt dazu, dass Thomas Anthonj von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld (BI) sagt: „Wir hatten Rückmeldung von einigen aus der SPD, dass sie starke Bauchschmerzen bei dem Projekt haben.“

Thomas Anthonj von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld (Mitte) hatte schon vor dem Ratsentscheid eine Klage gegen das Bauprojekt angekündigt für den Fall, dass Duisburgs Rat es beschließt.
Thomas Anthonj von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld (Mitte) hatte schon vor dem Ratsentscheid eine Klage gegen das Bauprojekt angekündigt für den Fall, dass Duisburgs Rat es beschließt. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

Von den Grünen im Duisburger Rat fehlten zwei Mitglieder beruflich bzw. krankheitsbedingt, außerdem hatte der Vertreter von Die Partei, Matthias Eidens, den Ratssaal zum Zeitpunkt der Abstimmung schon verlassen. Wären die Grünen vollzählig gewesen und hätten Eidens‘ Unterstützung gehabt, wäre das die Mehrheit gewesen. So bedeutet das Abstimmungsergebnis pro Rahmerbuschfeld nach der Europawahl die nächste Niederlage für die Duisburger Grünen.

„Das ist extrem bitter für uns. Wir hadern sehr damit, dass zwei von den Grünen gefehlt haben.“

Thomas Anthonj

„Das ist extrem bitter für uns“, sagt Thomas Anthonj einen Tag nach der knappen Ratsentscheidung. „Wir hadern sehr damit, dass zwei von den Grünen gefehlt haben. Es war die große Möglichkeit, mal ein Ausrufezeichen zu setzen.“

Rahmerbuschfeld beschlossen: Geht der Streit jetzt vor Gericht?

Das könnte es nun vor Gericht geben: „Da laufen ganz, ganz intensive Gespräche“, verrät Anthonj über die Abstimmung der BI und deren Anwälte mit dem BUND. Schon vor dem Ratsentscheid hatte die BI für den Fall eines Baubeschlusses eine Klage gegen das Rahmerbuschfeld angekündigt.

Klagen kann allerdings nicht die BI selber, das würde die Naturschutzorganisation BUND übernehmen; genauer: der BUND-Landesverband NRW. Einen Automatismus wird es aber nicht geben, kündigt Kerstin Ciesla an. Sie ist nicht nur Vorsitzende des Duisburger BUND, sondern auch stellvertretende Vorsitzende des Landesverbands.

Kerstin Ciesla ist Vorsitzende des BUND Duisburg und stellvertretende Vorsitzende des BUND-Landesverbands. Kommt es zur Klage gegen das Rahmerbuschfeld, wird der BUND NRW sie einreichen.
Kerstin Ciesla ist Vorsitzende des BUND Duisburg und stellvertretende Vorsitzende des BUND-Landesverbands. Kommt es zur Klage gegen das Rahmerbuschfeld, wird der BUND NRW sie einreichen. © FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

„Wir brauchen eine Einschätzung eines Anwalts“, sagt Ciesla. Die BI hat unter anderem Matthias Schreiber engagiert, der für den BUND vor Gericht gegen die Rodung des Hambacher Forsts gestritten hatte. „Wir haben immer gesagt: Wenn es einen rechtlichen Anpack gibt, dann werden wir klagen.“

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Ums Rahmerbuschfeld gibt es seit Jahren Streit zwischen Baubefürwortern und Naturschützern. Grund ist das angrenzende Naturschutzgebiet, das als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) besonderen Schutz genießt. Kern des Konflikts ist die Frage: Wie nah darf das Neubaugebiet an das Schutzgebiet heranrücken? 300 Meter Pufferzone gibt die EU vor; 75 Meter beträgt der kleinste Abstand zwischen Bebauung und Naturschutzgebiet laut Plänen.

Kommt es zur Klage des BUND NRW gegen die Stadt Duisburg, soll die Klage noch dieses Jahr eingereicht werden. (mit ma)