Dinslaken. Seit 2017 gibt es in Dinslaken das Baulandmodell. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und beschreiben die sieben Schritte des Modells.
Im März 2017 hat der Stadtrat beschlossen, dass in Dinslaken das Kooperative Baulandmodell eingeführt wird. Für Dominik Erbelding, Geschäftsführer der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (Din-Fleg), ist es ein Erfolgsmodell. Was sich dahinter verbirgt und welche Vorteile dadurch Grundstückseigentümer haben, wird in unserem Frage-Antwort-Stück erläutert.
Was ist das Kooperative Baulandmodell?
Es ist eine Steuerungsmöglichkeit, um eine sozialgerechte Bodennutzung sicherzustellen. Damit wird die kommunale Baulandentwicklung und das Flächenmanagement der Stadt geregelt.
Wann tritt eine Entwicklung ein?
Es wird vorgesetzt, dass die Eigentümer und die Stadt das gleiche Entwicklungsinteresse verfolgen. Eine Entwicklung tritt nur ein, wenn beide Seiten sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigen.
Was erhält der Grundstückseigentümer?
Durch das aktive Engagement und durch den Teilerwerb der Stadt erhält der private Eigentümer eine hohe Planungssicherheit bei der Flächenentwicklung.
Was erhält die Stadt?
Die Stadt kann ihre übergeordneten städtebaulichen, sozial- wie wohnungspolitischen Entwicklungsziele umsetzen und Kosten der Baulandentwicklung sowie der Planungskosten (Infrastruktur) refinanzieren.
Welche Vorteile bringt das Baulandmodell den Eigentümern?
Es gibt ein geteiltes Planungsrisiko von Stadt und Eigentümer. Es ist eine hohe Planungssicherheit aufgrund der Initiative und des Miteigentums der Stadt Dinslaken als Entwicklungspartner vorhanden. Das Modell sichert eine frühzeitige Kostenklarheit, eine anteilige Kostentragung und Möglichkeit der Kostenabgeltung im Rahmen der Umlage. Der Eigentümer wirkt in einem transparenten Planungsprozess mit. Er profitiert von der Bodenwertsteigerung, die durch die Umwandlung von Flächen zu baureifem Land erfolgt.
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Welche Schritte gibt es im Baulandmodell?
Von der Brachfläche bis zum baureifen Land müssen sieben Schritte getan werden.
Schritt 1: Privates Grundstück
Am Anfang steht immer die Erklärung der Eigentümer, ihre Fläche nach den Grundsätzen dieses Modells und in Kooperation mit der Stadt Dinslaken entwickeln zu wollen.
Schritt 2: Städtebauliche Verträge
In städtebaulichen Verträgen werden die wesentlichen Vereinbarungen der gemeinsamen und kooperativen Vorgehensweise festgehalten (u.a. Entwicklungsziele, Erschließung, Kostenverteilung und Folgekostenregelung). Zudem steht am Anfang der Abschluss eines Kaufvertrages über den Ankauf von mindestens 30 Prozent der Fläche zum aktuellen Bodenwert durch die Stadt Dinslaken.
Schritt 3: Entwicklungskonzept
Zur planerischen Vorbereitung der Entwicklung eines Gebietes wird ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Es beinhaltet die ganzheitliche Darstellung aller relevanten städtebaulichen Aspekte einer Flächenentwicklung (Bebauung, Erschließung, Grünstrukturen etc.). Das Konzept bildet die Plangrundlage für das Bauleitverfahren.
Schritt 4: Bauleitverfahren
Im formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan für das Plangebiet aufgestellt. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne regeln die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.
Schritt 5: Umlegung
Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren der Bodenordnung, bei dem das Eigentum garantiert wird. Sie dient dem Ziel der Verwirklichung des Bebauungsplans. Dabei werden die Grundstücke nach den Vorgaben des Bebauungsplans so neu geordnet, dass bebaubare Parzellen entstehen, die anschließend neu zugeteilt werden. Zuständig ist der Umlegungsausschuss.
Schritt 6: Erschließung
Nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und Durchführung der Umlegung erfolgt der Bau der Erschließungsanlagen (Straßen-, Ver- und Entsorgungsnetz). Mit der Erschließung wird somit die Nutzung bzw. Bebaubarkeit der gebildeten Grundstücke ermöglicht.
Schritt 7: Baureifes Land
Abschließend stehen Grundstücke als baureifes Land zur Verfügung, deren Erschließung gesichert ist und die nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplans baulich nutzbar sind.