Dinslaken. Das Amtsgericht Dinslaken hat gegen Michael Wendler am Dienstag einen Haftbefehl verhängt. Der Schlagersänger bestreitet die Vorwürfe gegen ihn.

  • Schlagersänger Michael Wendler ist am Dienstag nicht zu einer Verhandlung vor dem Dinslakener Amtsgericht erschienen.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Sänger Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung vor.
  • Das Amtsgericht will ihn nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen.

Weil der Schlagersänger Michael Wendler nicht zu einer Verhandlung in Dinslaken erschienen ist, hat das dortige Amtsgericht gegen den 49-Jährigen am Dienstag einen sogenannten Sitzungshaftbefehl verhängt. Mit dieser Zwangsmaßnahme soll der Musiker dazugebracht werden, zu der bereits mehrfach verschobenen Verhandlung wegen eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl persönlich zu erscheinen. Am Mittwoch meldete sich Wendler, der mittlerweile in Florida lebt, selbst zu Wort. "Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen", schrieb er in seinem Kanal auf Telegram.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Am Dienstag sollte die Hauptverhandlung in Dinslaken stattfinden. Doch Wendler erschien nicht und wollte sich anwaltlich vertreten lassen - das Gericht gab dem nicht statt und ordnete stattdessen den Sitzungshaftbefehl an. "Das Gericht geht davon aus, dass dieses Zwangsmittel angemessen und erforderlich ist, um den Angeklagten dazu zu bringen, an der Hauptverhandlung teilzunehmen", sagte ein Sprecher des Gerichts unserer Redaktion. Ein Sitzungshaftbefehl unterscheidet sich von einem üblichen Haftbefehl: Er dient nur dazu, jemanden vor Gericht zu laden - danach erlischt der Haftbefehl wieder.

Michael Wendler: Das wird dem Sänger vorgeworfen

Wendler sollen - so der Vorwurf im Strafbefehl - Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke „Michael Wendler“ übertragen worden sein. Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage seien 100.000 Euro an die Staatskasse vorgesehen.

Bei Telegram bezeichnete Wendler die Vorwürfe als "absurd". Zudem bestritt der Sänger, in die USA ausgewandert zu sein, um sich dem Verfahren zu entziehen. "Ich entziehe mich natürlich nicht dem Verfahren, noch will ich dieses Verfahren verzögern. Am 20. Juli 2021 fand die Hauptverhandlung gegen mich bei dem AG Dinslaken statt", so der 49-Jährige. Er lebe aber bereits seit 2016 in den USA. Seine Ex-Frau akzeptierte den Anfang 2019 verhängten Strafbefehl. Sie wurde für die Verhandlung als Zeugin geladen. Mehrfach war der Termin verschoben worden: Mal, weil der Sänger verhindert war, mal, weil die Ladung nicht zugestellt werden konnte.

Michael Wendler: Was der Haftbefehl konkret bedeutet

Am Vorabend des Prozesses hatte Wendlers Verteidiger laut Gericht beantragt, seinen Mandaten von der Pflicht, persönlich nach Dinslaken zu kommen, zu entbinden. Dem kam das Gericht allerdings nicht nach. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl. Sie zeigte sich überzeugt, dass er in die USA geflohen sei, um dem Prozess zu entgehen; er solle daher in Untersuchungshaft.

Der Platz des Schlagersängers Michael Wendler im Amtsgericht Dinslaken blieb am Dienstagmorgen frei.
Der Platz des Schlagersängers Michael Wendler im Amtsgericht Dinslaken blieb am Dienstagmorgen frei. © Unbekannt | Unbekannt

Soweit ging die Richterin am Dienstag nicht: Es sei nicht ersichtlich, dass Wendlers Aufenthalt in den USA eine Flucht vor der Justiz sei. Sein Erscheinen vor Gericht in dem Prozess sei aber angemessen. Daher soll er solange in Haft, bis er vor Gericht erscheine. Wie der Haftbefehl vollstreckt werden soll, ist allerdings unklar.

Wendler hält ein persönliches Erscheinen am Dinslakener Amtsgericht hingegen nicht für notwendig.  "Man hätte den Hauptverhandlungstermin am gestrigen Tage durchführen können. Mein Anwalt war mit allen rechtlichen Vollmachten ausgestattet", schrieb er in seinem Beitrag. Eine Aussage von ihm wäre ohnehin nicht erfolgt. Zudem betont er: "Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung."

Der Gerichtstermin in Dinslaken wurde von großem Medieninteresse begleitet, allerdings waren am Dienstagmorgen nun wenige Fans des Schlagersängers vor Ort. Vorsorglich ist die Polizei mit einem Einsatzwagen vor dem Gebäude unterwegs. Viel Platz gab es im Saal des Dinslakener Amtsgerichtes nicht – der Zuschauerraum verfügte nach Auskunft des Sprechers des Gerichts über fünf Sitzplätze. Zwei davon waren für Medienvertreter reserviert. Zwei Fans des Musiker schafften es ebenfalls in den Gerichtssaal. (mit dpa, mt, aha, rku)

Das ist Schlagersänger Michael Wendler