Aus den Niederlanden. Viele Holland-Fans wollen schon jetzt Campingurlaub über Ostern buchen - an der Nordseeküste oder in der Grenzregion. Was Sie beachtet sollten.
Es dauert noch etwas bis Ostern, aber für viele Niederlande-Fans steht schon die nächste Buchung auf dem Campingplatz an. Wir haben zusammengestellt, wie die Corona-Lage derzeit aussieht und was vor einer Reise ins Nachbarland beachtet werden sollte.
Wie ist die Coronalage aktuell in den Niederlanden?
Die Sieben-Tage-Inzidenz und Coronafälle werden in den Niederlanden nicht mehr wöchentlich erfasst. Zuletzt war die Zahl der registrierten Krankenhausaufnahmen stabil geblieben.
Welche Maßnahmen gelten vor Ort?
In den Niederlanden gelten aktuell keine Corona-Regeln mehr.
Was gilt bei der Ein- und Rückreise?
Einreise in die Niederlande:
Die 3G-Nachweispflicht bei der Einreise ins Nachbarland ist ebenfalls verfallen.
Rückreise nach NRW:
Seit dem 1. Juni an müssen Einreisende aus den Niederlanden in Deutschland nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
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Stornierungen: Wer übernimmt die Kosten?
Camping-Fans sollten im Kopf haben, dass sie im Zweifel auf Stornokosten sitzenbleiben können, falls die Lage sich weiter verschlechtert und sie doch nicht anreisen wollen.
Ein Urlaub in den Niederlanden sei meistens mit einer individuellen Buchung einer Unterkunft verbunden, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale NRW. Die Beherbergungsverträge unterliegen deshalb dem niederländischen Recht.
„Mit einer Stornierung seitens der Kunden sind meistens Kosten verbunden“, erklärt Rosier die Bedingungen des RECRON-Verbandes, die bei vielen Campinganbietern gelten.
„Wenn ein Campingplatz die Buchung annulliert, weil der Platz geschlossen werden muss oder den vereinbarten Dienst nicht anbieten kann, wird ein Gutschein in Höhe der Anzahlung ausgegeben. Oder die Anzahlung wird auf Wunsch der Kunden zurückgezahlt.“
Letzteres gilt aber nur, wenn die Regierung wegen der Pandemie entsprechende Vorgaben macht. Je nach Anbieter kann allerdings auch so kostenlos umgebucht werden. Da hilft nur ein genauer Blick in den Vertrag – am besten schon vor Abschluss. (red. mit dpa)
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