Hamburg. Ob der Ausbau der Fahrrinne umgesetzt wird, hängt am Bundesverwaltungsgericht. Die Stadt hat dem Gericht nun neue Unterlagen vorgelegt.

Die Umsetzung der geplanten Elbvertiefung, mit der die Stadt Hamburg den Hafen weiter wettbewerbsfähig und für große Schiffe ansteuerbar machen will, hängt derzeit vom Bundesverwaltungsgericht ab. Nun hat die Stadt dem Gericht ergänzende Unterlagen zur Prüfung vorgelegt.

Der Ausbau der Fahrrinnen von Unter- und Außenelbe wurde bereits im April 2012 genehmigt. Dagegen wurde aber geklagt. Deshalb prüft das Bundesverwaltungsgericht in dem Zusammenhang etwa mehrere Fragen zum Naturschutz. Am Donnerstag haben die Hamburger Behörden einen dazu notwendigen Planergänzungsbeschluss eingereicht.

„Die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse“

In diesem seien umfassendes neues Datenmaterial berücksichtigt und eine lückenlose Bewertung der Umweltauswirkungen ermöglicht worden. Das circa 850 Seiten starke Papier bilde „die derzeit besten wissenschaftlichen Erkenntnisse ab, die zur Beurteilung von Eingriffen in europäische Schutzgebiete“ nach den geltenden rechtlichen Vorgaben heranzuziehen seien, heißt es in der Mitteilung der Wirtschaftsbehörde. „Sie bestätigen ausnahmslos die bisherigen Erkenntnisse und Annahmen.“

„Es wurden zum Beispiel die in der Vergangenheit gemessenen Tidescheitelwasserstände der zurückliegenden 63 Jahre ausgewertet und vor Ort an beiden Ufern der Elbe fast 4.000 Hektar nach Pflanzen und etwa 2.000 Hektar nach Vögeln kartiert“, sagt Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). „Das hat natürlich Zeit gekostet, aber bessere und breitere Erkenntnisse über einen Flussausbau hat es wohl in Deutschland noch nie gegeben“, sagt Horch.

Zudem seien die Umweltverbände auch die Klagenden in das Ergänzungsverfahren mit einbezogen worden. Diese Unterlagen wurden jetzt beim Gericht eingereicht.