Berlin. Aus steuerlicher Sicht kann es Sinn machen, sich noch am Jahresende das Jawort zu geben. So viel lässt sich dank Eheschließung sparen.

Weihnachten ist das Fest der Liebe. Doch es kann auch einen ganz profanen Grund geben, um seine Liebe noch im alten Jahr zu besiegeln: aus steuerlichen Gründen. Denn selbst wenn man erst im Dezember heiratet, gilt der steuerliche Vorteil des Ehegattensplittings rückwirkend für das gesamte Jahr 2024. Die Steuererklärung kann das neu getraute Paar ganz entspannt im nächsten Jahr machen und sich so die im Jahr 2024 zu viel gezahlten Steuern zurückholen – obwohl die Ehepartner im vergangenen Jahr eventuell nur wenige Tage verheiratet waren.

Sorgen vor der geplanten Steuerreform müssen sich Eheleute auch nicht machen. Zwar ist im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes geplant, dass zum 1. Januar 2030 die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen. Die Steuervorteile des Ehegattensplittings bleiben aber erhalten, denn die Steuerklassen in der Ehe haben keinen Einfluss auf die finale Steuerbelastung, wenn eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Ehegattensplitting: Tatsächliche Steuerersparnis fällt häufig geringer aus, als gedacht

Wer sich jetzt noch schnell das Jawort geben möchte, sollte die Steuerersparnis allerdings nicht überschätzen. Oft fällt aber sie nicht sonderlich hoch aus. Machen wir ein paar Beispiele:

  • Die Frau muss 50.000 Euro im Jahr versteuern, ihr Mann 45.000 Euro. In diesem Fall lege der Steuervorteil aktuell bei gerade einmal 23 Euro pro Jahr, also nicht sonderlich groß.
  • Verdienen beide Partner sehr unterschiedlich, sieht das Rechenbeispiel jedoch schon anders aus: Hat der Mann zum Beispiel keinen Verdienst und die Ehefrau bringt eine Million Euro nach Hause, liegt der Steuervorteil bei beachtlichen 19.978 Euro pro Jahr.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Noch ein paar weitere Beispiele:

  • Die Frau hat 60.000 Euro im Jahr zu versteuern und der Mann 30.000 Euro. Dann liegt der Steuervorteil bei aktuell 816 Euro pro Jahr.
  • Wenn die Frau 30.000 Euro im Jahr zu versteuern hat und der Mann 20.000 Euro, könnten sie als Ehepaar gemeinsam 91 Euro pro Jahr sparen.
  • Hat die Frau 100.000 Euro im Jahr zu versteuern und der Mann kein Einkommen, liegt der Steuervorteil für die Ehepartner bei aktuell 11.163 Euro pro Jahr.

Eheschließung: Kosten für die Hochzeitsfeier häufig höher als die Steuerersparnis

Die Steuerklassen müssen nicht gewechselt werden, um von diesem Steuervorteil zu profitieren. Denn die Steuerklassen selbst haben final keinen Einfluss auf die Steuerbelastung, wenn eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben wird.

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Häufig sind jedoch die die Kosten für die Hochzeitsfeier höher als die Steuerersparnis der Ehepartner. Hochzeitsfeiern in Deutschland kosten oft zwischen 10.000 und 20.000 Euro, was die letztendliche Ersparnis durch das Ehegattensplitting in vielen Fällen übersteigt. Eine Hochzeit ist zudem viel mehr als eine finanzielle Entscheidung – sie ist ein symbolischer Schritt in eine gemeinsame Zukunft. Investitionen in die Hochzeit, sei es für eine Location, Catering oder Fotografen, sind für viele Paare eine Herzensangelegenheit und schaffen bleibende Erinnerungen.

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    Außerdem kann auch eine Scheidung die Steuerersparnisse während der Ehe übersteigen. Man sollte also nicht (nur) der Steuern wegen heiraten, sondern vor allem der Liebe folgen.

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