Berlin. Um Steuersünder auf die Schliche zu kommen, tauscht sich der deutsche Fiskus mit etlichen Ländern aus – eine Frist ist entscheidend.

Achtung vor versehentlicher Steuerhinterziehung! Denn einige Staaten melden dem deutschen Fiskus jetzt Auslandskonten. Will man keinen Ärger mit dem Finanzamt, sollte man es nicht drauf ankommen lassen und die Auslandsdepots und -konten selbst rechtzeitig melden. Dabei sollte man einige Regeln beachten – am Ende kann man sich sogar Geld zurückholen.

Grundsätzlich muss man nach der Außenwirtschaftsverordnung bei Überweisungen von mehr als 12.500 Euro auf ein ausländisches Bankkonto den Betrag melden. Das dient zur Kontrolle der Geldströme aus Deutschland ins Ausland. Doch trotz dieser Regelung muss man Überweisungen auf ausländische Tages- oder Festgeldkonten in vielen Fällen auch nicht melden.

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Denn laut Bundesbank greift die Meldepflicht nicht, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist des Tagesgeldkontos zwölf Monate nicht überschreitet. Auf der Webseite der Bundesbank hat man die Möglichkeit, die Auslandsüberweisung über das „Allgemeine Meldeportal Statistik“ zu melden. Wichtig ist, dass man die Einnahmen aus dem Ausland in der deutschen Steuererklärung angibt.

Steuerhinterziehung: Diese Länder melden nicht an Deutschland

Es gibt das Welteinkommensprinzip: Wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss man auch hier die Einkünfte versteuern. Damit es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt, hat Deutschland mit einer Vielzahl an Ländern Abkommen geschlossen, die bestimmen, dass meist 15 Prozent der im Ausland gezahlten Quellensteuer in Deutschland angerechnet werden.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Das bedeutet: Die zu viel gezahlte Differenz kann und sollte man sich beim ausländischen Fiskus zurückholen. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten ist ein globales System zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Über 100 Länder beteiligen sich am automatischen Informationsaustausch – darunter Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zahlreiche Offshore-Finanzplätze.

Am 31. Juli 2024 werden Auslandskonten den Behörden gemeldet

Die USA tauschen auch Daten aus – dafür gibt es ein gesondertes Abkommen, das FATCA-Abkommen. Die teilnehmenden Länder tauschen jährlich Informationen über die Finanzkonten von Steuerpflichtigen aus, die in anderen teilnehmenden Ländern ansässig sind. Der automatische Informationsaustausch deckt eine breite Palette von Informationen ab – einschließlich Kontonummern, Salden, Zinserträge, Dividenden und sonstige Einkünfte aus Finanzvermögen.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Diese Praxis ist zwar umstritten, laut eines Urteils vom Bundesfinanzhof verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch aber nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen und ist somit legal.

Am 31. Juli 2024 werden die Konten und Depots im Ausland den Finanzbehörden gemeldet. Welche Länder melden, kann man im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13. Juni 2024 nachlesen. Diese Meldung findet jährlich statt, doch nicht alle Länder, die letztes gemeldet haben, melden dieses Jahr wieder. Zu den Nicht-Meldern gehören dieses Jahr: Jordanien, Liberia, Marokko, Moldau, Montenegro, die Russische Föderation, Trinidad und Tobago, Uganda sowie die Ukraine.

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