Berlin. Der Monat bringt besonders für Fahrgäste der Deutschen Bahn viel Neues. Die Änderungen für Verbraucher im Dezember im Überblick.

Bahnfahrer können im Dezember aufatmen: Zwei wichtige Strecken werden voraussichtlich wieder frei. Ein Überblick über Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im neuen Monat.

Deutsche Bahn: Neue Verbindungen und höhere Preise

Ab dem 16. Dezember können Bahnreisende direkt von Berlin in die französische Hauptstadt Paris fahren – über Frankfurt, Karlsruhe und Straßburg. Die Fahrzeit soll rund acht Stunden betragen. Und: Die ICE-Fahrt zwischen Hamburg und Berlin geht ab dem 15. Dezember wieder schneller. Dann endet die Umleitung über Stendal, die 45 Minuten kostete. Auch andere Einschränkungen wegen Streckensanierung sollen dann enden.

Auch der Schienenersatzverkehr und die Umleitungen auf der Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Mannheim sind planmäßig ab dem 15. Dezember passé. Dann soll die sogenannte Riedbahn, die seit dem 15. Juli saniert wird, wieder befahrbar sein.

Allerdings müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn im Fernverkehr ab Mitte Dezember zum Teil mehr Geld bezahlen. Die sogenannten Flexpreise werden laut Bahn durchschnittlich um 5,9 Prozent teurer. Außerdem wird die Stornierung von Flexpreisen ab sieben Tagen vor dem ersten Geltungstag kostenpflichtig. Spar- und Supersparpreise bleiben jedoch stabil.

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Umsetzung von EU-Recht: Einheitliche Ladekabel

Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024. Ab 2026 wird das Ganze auf Laptops und Notebooks ausgeweitet.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, Elektroschrott zu reduzieren. Pro Jahr fallen laut Bundesregierung durch unter anderem verschiedene Ladegeräte insgesamt rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Somit würde ein Ladekabel, dass auf mehrere Geräte passt, nicht nur Geld sparen, sondern hilft auch der Umwelt. Im Durchschnitt besitzen Verbraucherinnen und Verbraucher der EU drei Ladegeräte, von denen regelmäßig zwei benutzt werden. Jährlich könnten durch die USB-C-Pflicht bis zu 1.000 Tonnen Schrott eingespart werden.

Die EU-Richtlinie beruht maßgeblich auf deutscher Initiative. Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes setzt die im Jahr 2022 beschlossen EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Steuern: Grundfreibetrag wird angehoben

Auf dem Gehaltszettel für Dezember könnte das Netto-Gehalt etwas höher ausfallen. Der Grundfreibetrag – das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert werden muss – soll rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Der Bundesrat muss dem Gesetz jedoch noch zustimmen.