Berlin. Jüdischen Fluggästen wird in Frankfurt der Anschlussflug verweigert. USA reagieren mit einer Millionenstrafe. Die Airline erklärt sich.
Sie sollen sich geweigert haben, Corona-Schutzmasken an Bord zu tragen: 128 jüdischen Passagieren, viele von ihnen in typisch orthodoxen Gewändern gekleidet, hatte Lufthansa im Mai 2022 am Flughafen Frankfurt die Weiterreise nach Budapest verweigert. Nun hat das US-Verkehrsministerium der deutschen Fluggesellschaft eine Rekordstrafe wegen Diskriminierung auferlegt: Vier Millionen US-Dollar (etwa 3,7 Millionen Euro) soll Lufthansa zahlen.
Den Behördenangaben zufolge handelt es sich um die höchste Strafe, die das US-Ministerium jemals gegen eine Airline wegen Verstößen gegen die Bürgerrechte verhängt hat.
Lufthansa verweigert 128 Juden in Frankfurt den Flug – und soll Rekordstrafe zahlen
Der Vorfall ereignete sich mitten in der Corona-Pandemie, unmittelbar vor einem Flug von Frankfurt nach Budapest: Am 4. Mai 2022 waren die aus New York kommenden orthodoxen Juden pauschal vom Weiterflug ausgeschlossen worden, nachdem zuvor einige Passagiere auf dem Atlantikflug nicht wie vorgeschrieben Corona-Schutzmasken trugen.
Weil sich einige oder wenige Passagiere nicht an die Regeln hielten, sei pauschal allen 128 jüdischen Passagieren verboten worden, ihren Anschlussflug in Deutschland zu besteigen. Als Ausschlusskriterium diente den Lufthansa-Bediensteten offenbar allein das äußere Erscheinungsbild der Fluggäste.
„Obwohl viele der Passagiere sich nicht kannten und nicht gemeinsam reisten, gaben die von den Ermittlern des US-Verkehrsministeriums befragten Fluggäste an, dass Lufthansa sie alle wie eine einzige Gruppe behandelte und ihnen wegen des angeblichen Fehlverhaltens einiger weniger das Boarding verweigerte“, schreibt das US-Ministerium.
Lufthansa rechtfertigt sich und weist den Diskriminierungsvorwurf zurück
Lufthansa weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Fluggesellschaft bedauere die Umstände, die zu der Entscheidung geführt hätten, den Fluggästen die Beförderung zu verweigern. Sie habe sich bei zahlreichen Gelegenheiten öffentlich entschuldigt, zitiert das Ministerium Lufthansa in dem Beschlussdokument. Laut Lufthansa sei der Vorfall „auf eine unglückliche Reihe von ungenauen Nachrichten, Fehlinterpretationen und Fehleinschätzungen während des gesamten Entscheidungsprozesses“ zurückzuführen.
Das sei zwar bedauerlich, eine Diskriminierung habe aber nicht stattgefunden. Nach Angaben der Airline wurde die Entscheidung ausschließlich wegen Sicherheitsbedenken getroffen, wie das US-Ministerium schildert. Ein Großteil der Betroffenen habe auf dem Flug von New York nach Frankfurt keine FFP2-Masken getragen.
US-Verkehrsminister: „Niemand sollte beim Reisen diskriminiert werden“
In einem Statement der Airline, das der „Washington Post“ vorlag, heißt es, Lufthansa habe sich zum Ziel gesetzt, „ein Botschafter des guten Willens, der Toleranz, der Vielfalt und der Akzeptanz“ zu sein. Man habe ein „einzigartiges Trainingsprogramm“ entwickelt, das sich mit Antisemitismus und Diskriminierung befasste.
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US-Verkehrsminister Pete Buttigieg erklärte: „Niemand sollte diskriminiert werden, wenn er reist, und die heutige Maßnahme sendet eine klare Botschaft an die Luftfahrtindustrie, dass wir bereit sind, zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Bürgerrechte von Passagieren verletzt werden.“
Lufthansa hatte die jüdischen Fluggäste finanziell entschädigt
Lufthansa hatte sich kurz nach dem Vorfall bei den Reisenden entschuldigt und noch im selben Jahr mit der „überwiegenden Mehrheit der Passagiere“ eine Einigung erzielt, wie ein Unternehmenssprecher dem Branchendienst „Simply Flying“ seinerzeit sagte. Die Reisenden wurden finanziell entschädigt.
Dem Bericht zufolge hatte die Airline jedem einzelnen betroffenen Passagier 21.000 Dollar (rund 19.280 Euro) Wiedergutmachung gezahlt, was zu Gesamtkosten von rund 2,6 Millionen Dollar führte. Neben dem entstandenen Image-Schaden wird der Eklat für Lufthansa jetzt mit der auferlegten Millionenstrafe durch das US-Ministerium also noch deutlich teurer.
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