Berlin. Spiele der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland im TV schauen: Was darf ich bei der Arbeit machen? Was kann der Chef mir verbieten?
Deutschland im Fußballfieber: Die ersten Spiele der Fußball-Europameisterschaft sind gespielt, und sowohl Fans als auch Einheimische schauen das Turnier leidenschaftlich. Doch viele Partien finden abends statt. Zwar haben Fans der deutschen Nationalmannschaft Glück: Deren Vorrundenspiele fangen nicht vor 18 Uhr an, und auch die K.-o.-Partien starten ebenfalls frühestens um 18 Uhr. Aber Ärztinnen, Zugführer, Polizisten und Co. sind auch dann noch im Dienst. Und auch Anhänger der Kroaten, Franzosen oder Italiener fragen sich: Darf ich während der Arbeitszeit die EM-Spiele gucken?
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Im Job wird man dafür bezahlt, dass man Arbeit erbringt. Wer also unerlaubt den Fernseher anmacht, um die EM zu schauen, und nicht arbeitet, kann dafür abgemahnt oder im schlimmsten Fall sogar gekündigt werden. Denn wer vorgaukelt zu arbeiten, aber tatsächlich den Fernseher laufen hat, begeht Arbeitszeitbetrug. Wer trotzdem unbedingt die Nachmittagsspiele schauen möchte, kann versuchen, auf freiwilliger Basis mit Kollegen die Schicht zu tauschen. Aber die IG Metall warnt: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine andere Schicht, wenn sie ein Spiel sehen wollen.
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EM-Spiele über Arbeits-Handy streamen? Besser nicht!
Grundsätzlich gilt: Beschäftigte müssen pünktlich zur Arbeit kommen und dürfen den Arbeitsplatz ohne Erlaubnis des Arbeitgebers nicht früher verlassen. Auch die Pausen zu verlängern und die Zeit nachzuarbeiten, ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Allerdings kann der Arbeitgeber für die EM eine Ausnahme machen – muss er aber nicht. Außerdem sind der Computer auf dem Schreibtisch und auch das betriebliche Internet Arbeitsmittel und dürfen in der Regel nicht privat genutzt werden. Die IG Metall rät: Beschäftigte sollten darauf achten, welche Vereinbarungen zur privaten Internetnutzung im Betrieb gelten. Die gute Nachricht: In der Pause mit dem privaten Smartphone über das Mobilfunknetz die Spiele zu streamen ist erlaubt.
Aber Achtung: Selbst wenn der Chef das Fernsehen oder Streamen während der Arbeitszeit erlaubt, handelt es sich trotzdem noch um ein privates Freizeitvergnügen – und keine Arbeitszeit. Die Spielzeit muss dementsprechend nachgearbeitet werden.
Etwas anders verhält es sich hingegen bei Radios. Das ist am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt, solange die Leistung darunter nicht leidet und die Kollegen abgelenkt werden. Aber auch hier gilt: am besten freundlich beim Chef nachfragen. Dann steht man immer auf der sicheren Seite.
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