Hamburg. Vor allem Unternehmen aus dem Bereich der Telekommunikation werden auffällig. Die Ratschläge der Verbraucherschützer.

Sie gehen wieder von Haus zu Haus in Hamburg: Vertreter von Unternehmen, die das schnelle Geschäft an der Haustür wittern. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden aktuell vermehrt zu Vertragsabschlüssen an der Haustür überredet“, berichtet die Verbraucherzentrale. Auffällig: Es handelt sich primär um Telekommunikationsfirmen, die Angebote für einen Glasfaseranschluss unterbreiten.

„Telefonanbieter scheinen den geplanten Glasfaserausbau in der Stadt zum Anlass zu nehmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern teure Daten- und Servicepakete anzudrehen. Dabei ist oft noch unklar, ob und wann Glasfaserleitungen vor Ort verlegt werden“, sagt Verbraucherschützerin Julia Rehberg.

Glasfaser: Vorsicht! Haustürgeschäfte in Hamburg

Das Problem: Häufig könnten die Kunden die Leistungen der Verträge gar nicht in Anspruch nehmen, weil entweder noch kein Glasfaserkabel in der Erde liege oder die Leitungen im Wohnhaus nicht für schnelle Datenübertragungen ausgelegt seien. „Es fehlt die notwendige Infrastruktur, um von den teuren Highspeed-Paketen zu profitieren“, sagt Rehberg. Allerdings habe jeder neu abgeschlossene Vertrag in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Erst danach sei eine monatliche Kündigung möglich.

Der Ratschlag der Verbraucherzentrale: Betroffene sollten bei Vertreterbesuchen an der Haustür „einen kühlen Kopf bewahren“. Denn viele Menschen benötigten im Alltag nicht mehr als die schon verfügbaren Bandbreiten zur Datenübertragung. „Die geschulten Verkaufsprofis der Telefonfirmen nutzten jedoch bewusst den Überraschungsmoment für spontane Glasfaser-Vertragsschlüsse“, so die Verbraucherschützer. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohne, sollte laut Rehberg zunächst klären, ob das Glasfaserkabel auch tatsächlich bis in die Wohnung verlegt wird.

Glasfaser-Verträge werden zum Problem

„Ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden und wird die hohe Bandbreite von Glasfaser tatsächlich benötigt, ist es trotzdem ratsam, den Vertrag fürs Highspeed-Internet nicht sofort zu unterzeichnen“, sagt Rehberg. Man sollte zunächst Informationsmaterial anfordern und mindestens eine Nacht darüber schlafen, bevor man etwas unterschreibe. Zudem sollte man sich auch Angebote konkurrierender Telekommunikationsunternehmen einholen.

Wichtiger Hinweis der Verbraucherzentrale: Wer überstürzt in einen zu teuren Vertrag eingewilligt hat, kann diesen bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Hierfür genügt ein entsprechender Brief per Einschreiben an den Vertragspartner.