Hamburg. Private Geldinstitute reduzieren die freiwillige Einlagensicherung. Wo man Geld unbegrenzt bunkern kann, wo es im Ausland sicherer ist
- Nach dem Aus der Credit Suisse haben auch Kunden anderer Banken Sorge um die Sicherung ihrer Einlagen. Gerade weil sich auch einige Dinge bei der freiwilligen Einlagensicherung geändert haben
- Größere Sicherheit bietet da Aktien und Wertpapiere. Diese werden von den Kreditinstituten nur verwahrt, sind also in der Regel selbst bei einer Insolvenz der Bank sicher.
Wenn Banken wackeln, streckt der Staat schnell die schützende Hand aus. In den USA wurde die Einlagensicherung erweitert, in der Schweiz organisierte der Staat eine rettende Fusion der Credit Suisse mit der UBS. Können sich Bankkunden immer darauf verlassen? Wie gut ist die Einlagensicherung? Welchen ausländischen Banken mit hohen Zinsangeboten kann man noch vertrauen? Drohen Lebensversicherungen ähnliche Probleme wie Banken? Die wichtigsten Antworten zur Einlagensicherung.
Banken: Wie sicher sind Spareinlagen noch?
Zunächst gilt eine gesetzliche Einlagensicherung. Gesichert sind die Rückzahlungen von Spareinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Kunde und Bank. Wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, dann sind es 200.000 Euro. „Dies gilt für Spar- und Sichteinlagen wie Girokonten, Guthaben auf Kreditkartenkonten, Tages- und Festgeld und für Sparbriefe“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Diese Einlagensicherung ist in der Europäischen Union (EU) einheitlich geregelt. Darüber hinaus haben die meisten privaten Banken eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung.
Was hat sich bei der freiwilligen Einlagensicherung des Bankenverbandes geändert?
Bisher galten utopische Absicherungsgrenzen pro Kunde, etwa 1,4 Milliarden Euro bei der Direktbank ING. Doch mit Beginn des Jahres wurde die freiwillige Einlagensicherung radikal abgesenkt. Ab 1. Januar 2023 entschädigt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (ESF) private Sparer bei Verlust ihrer Einlagen bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro. 2025 sinkt die Grenze dann auf drei Millionen, 2030 auf eine Million Euro. Die Beträge gelten für private Sparer, rechtsfähige Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Dass die absurd hohen Sicherungsgrenzen bei der Pleite eines großen Kreditinstituts tatsächlich ohne Probleme zu erfüllen sind, galt schon länger als ungewiss. Die jüngste Reform ist eine Folge der Pleite der Greensill Bank. Sie hatte die gesetzliche Einlagensicherung und den ESF mit rund drei Milliarden Euro belastet.
Gibt es noch Geldinstitute mit unbegrenzter Einlagensicherung?
Große Summen lassen sich jetzt nur noch bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken bunkern. Beide Bankengruppen haben keinen Höchstbetrag für eine Entschädigung und versprechen, dass kein Institut pleite gehen kann. Gerät eine Sparkasse oder VR-Bank in Schieflage, so muss sie von anderen Instituten aufgefangen werden, um eine Insolvenz zu vermeiden.
„Die Institutssicherung greift bereits lange bevor es zur Insolvenz eines Instituts kommen kann und sorgt dafür, dass es in schwierigen Situationen gestützt oder aufgefangen wird“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Dadurch würden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt und ein Entschädigungsfall trete erst gar nicht ein. Die Sicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind auch als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt.
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Was kann man als Bankkunde noch tun?
Für die Deutschen ist die Sicherheit des Bankensystems enorm wichtig, denn sie haben 2,1 Billionen Euro auf Giro- oder Tagesgeldkonten liegen. Diese Ersparnisse könnten besser angelegt werden. Wer in Aktien, Fonds, Bundesanleihen, Pfandbriefe oder auch Gold investiert, ist von der Einlagensicherung nicht betroffen. Eine andere Möglichkeit ist, das Geld auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen. Davon kann man zur Sicherheit auch schon Gebrauch machen, wenn man weniger als 100.000 Euro besitzt.
Was ist mit Aktien, Fonds oder Anleihen?
Diese Wertpapiere werden von den Banken lediglich verwahrt. Von einer Insolvenz sind sie nicht betroffen. Der Kunde kann sie jederzeit auf ein anderes Kreditinstitut übertragen. Anders sieht es aus, wenn die Anleihe von der insolventen Bank herausgegeben wurde. Dann ist das Geld wahrscheinlich weitgehend verloren. Auch Zertifikate sind dem Prinzip nach nichts anderes als Anleihen und können betroffen sein.
Wie sicher ist die Geldanlage bei ausländischen Banken?
Die Zinsen von Sparangeboten ausländischer Banken sind zum Teil höher als bei deutschen Instituten. Zwar gilt auch hier die Absicherung von 100.000 Euro pro Anleger, aber Verbraucherschützerin Klug rät zur Vorsicht. „Wenn es bei Banken zu Problemen kommt, hängt es am Ende von der Finanzkraft des jeweiligen Landes ab, ob und wie schnell die Anleger entschädigt werden. Wir raten deshalb, nur Angebote von ausländischen Banken zu nutzen, die ihren Sitz in einem Land mit einem starken Länderrating haben. In der Regel sind das die nordeuropäischen Länder, aber auch Frankreich und Österreich gehören dazu“, sagt Klug. Denn eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Haftung gibt es bisher nicht und viele nationale Sicherungssysteme befinden sich erst im Aufbau.
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Bis nächstes Jahr müssen in den Einlagensicherungssystemen mindestens 0,80 Prozent der abgesicherten Einlagen bei den Banken angespart sein. Einige Länder wie Griechenland oder Schweden haben das schon erreicht, andere noch nicht (s. Grafik). Im Pleitefall sollen die Kunden spätestens ab 2024 in sieben Arbeitstagen ihr Geld zurückbekommen. In Deutschland gilt diese Regelung bereits seit 2016.
Aber ob nun die Sicherungssysteme mit knapp einem Prozent oder mehr als zwei Prozent der geschützten Einlagen gedeckt sind – bei einem Ansturm auf viele Geldinstitute wird das nicht ausreichen. Deshalb empfiehlt auch die Stiftung Warentest nur Zinsanlagen von Banken aus Ländern mit einer Topbewertung durch Ratingagenturen. Das sind: Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Großbritannien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich.
Wie ist die Lage bei Lebens- und Rentenversicherungen?
Es gehört zum Geschäft von Lebensversicherungen, in sichere festverzinsliche Wertpapiere zu investieren, um die einmal erreichten Ansprüche der Kunden abzusichern. Von den gesamten Kapitalanlagen der Lebensversicherer entfallen knapp 80 Prozent auf diese Anlagekategorie. Infolge des Zinsanstiegs sind große Teile dieser Anleihen von Kursverlusten betroffen. Im Moment belaufen sich die Verluste der Branche auf 100 Milliarden Euro. Der Marktwert der Papiere liegt unter dem ursprünglichen Kaufpreis. Die Versicherer sprechen von stillen Lasten, weil sie noch keine Auswirkungen auf die Bilanz haben und bei Fälligkeit wieder zu 100 Prozent eingelöst werden können.
Problematisch würde es nur, wenn viele Kunden ihre Lebens- oder Rentenversicherungen vorzeitig kündigen würden und die Versicherer die Anleihen mit Verlust verkaufen müssen, um die Kunden auszuzahlen. „Ein Run auf Versicherungen ist unwahrscheinlich“, sagt David Dyschelmann, Analyst bei der Ratingagentur Assekurata. „Das Stornoniveau der Lebensversicherer bewegt sich seit Jahren konstant bei knapp über vier Prozent.“
Wie reagieren die Versicherer?
Sie bleiben gelassen und registrieren kein verändertes Kundenverhalten. Das zeigt sich in den Antworten der Versicherer, die wir befragt haben: Allianz, Debeka und Signal-Iduna. Zwar bestätigen alle Versicherer stille Lasten, sehen aber keine negativen Auswirkungen auf ihr Geschäft. Verstärkte Kündigungen gibt es nicht.
„Für die Kunden gibt es dafür auch gute Gründe: Gerade ältere Verträge weisen noch eine hohe Überschussbeteiligung auf. Hinzu können steuerliche Nachteile infolge einer verkürzten Laufzeit kommen“, sagt Thomas Wedrich von der Signal-Iduna. „Die steigenden Zinsen locken Vorsorgesparer nicht von der Lebensversicherung weg“, sagt Franz Billinger von der Allianz. „Unsere Stornoquote ist weiter deutlich unterhalb des Marktdurchschnitts.“
Auch wenn aktuell keine Gefahr besteht, sieht Experte Dyschelmann die Notwendigkeit, dass die Lebensversicherer die eigene Stornoentwicklung und den nötigen Liquiditätsbedarf engmaschig im Auge behalten. Denn wenn die Zinsen bei der Bank doppelt so hoch sind wie bei der Versicherung, kann sich das Kundenverhalten ändern.
Lohnt es, die Police zu kündigen, weil man woanders höhere Zinsen bekommt?
„Das kann man nur im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung entscheiden“, sagt Versicherungsexpertin Sandra Klug. Generell nicht zu empfehlen sei das, wenn der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist.
Im Schnitt liegt die Verzinsung der Lebens- und Rentenversicherung in diesem Jahr bei 2,10 Prozent. Bei einer Anlagedauer von fünf Jahren beträgt die Verzinsung bei Banken im Schnitt schon 2,50 Prozent. Die Debeka verweist darauf, dass es sich bei den Versicherungsprodukten nicht um eine klassische Anlage handelt, „sondern um ein Versicherungspaket, bei dem viel mehr abgesichert wird, beispielsweise eine lebenslange Rente“.