Hamburg. Der Dezember-Abschlag wird ausgesetzt, bald kommt die Gaspreisbremse hinzu. Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Gaskosten.

Die Entlastung der Gaskunden im Dezember wird jetzt konkret: Wer einen direkten Vertrag mit einem Versorger hat, spart im Dezember bares Geld. Die Unternehmen verzichten auf die Abbuchung des Abschlags. Je nach bisherigem Verbrauch spart der eine beispielsweise 334 Euro und der andere 92 Euro, wie eine Modellrechnung unserer Zeitung zeigt (s. Grafik).

Doch wie gerecht ist das? Der eine hat seinen Abschlag vorher erhöht, der andere sich nicht darum gekümmert. Ist gar Missbrauch möglich? Wie wird der 80-Prozent-Wert für die Gaspreisbremse ermittelt? Die Gaspreisbremse kommt erst ab März, soll aber rückwirkend ab Januar gelten. Welche zusätzlichen Entlastungen bringt das? Das Abendblatt hat Hamburger Gasversorger detailliert dazu befragt und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Heizkosten: Antworten auf alle wichtigen Fragen

Wie sieht die Entlastung mit dem Dezember-Abschlag konkret aus?

Betroffen sind Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh), sogenannte Standardlastprofilkunden. „Zunächst wird der derzeit gültige Dezember-Abschlag ausgesetzt“, sagt Friederike Grönemeyer von Hamburg Energie. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, bekam von dem Versorger ein Anschreiben, dass im Dezember keine Überweisung fällig wird.

„Aber es muss zwischen der vorläufigen Leistung, also dem Dezember-Abschlag, und dem tatsächlich dem Kunden zustehenden Entlastungsbetrag unterschieden werden“, sagt Grönemeyer. Auch E.on Energie verweist darauf, dass die Höhe der Soforthilfe Dezember, wie das Aussetzen des Abschlags offiziell heißt, vom tatsächlichen Dezember-Abschlag abweichen wird.

Lässt sich der Dezember-Abschlag beeinflussen?

Kunden konnten im Vorfeld ihren Dezember-Abschlag beeinflussen, etwa durch eine Heraufsetzung, um von einer möglichst hohen Soforthilfe zu profitieren. Das ist bei vielen Anbietern einfach online möglich. In letzter Konsequenz wird das aber nicht zu einem materiellen Vorteil führen. „Kundinnen und Kunden, die den Abschlag für Dezember gezielt heraufgesetzt haben, zahlen den erhöhten Abschlag im Dezember zwar nicht, werden im Rahmen ihrer Jahresabrechnung aber lediglich eine staatliche Entlastung erhalten, die sich an der bisherigen Verbrauchsprognose bemisst“, sagt Grönemeyer.

Wie hoch ist die tatsächliche Entlastung für Dezember?

Das zeigt sich mit der nächsten Jahresrechnung. Erst dann wird der finale Entlastungsbetrag in einem zweiten Schritt ermittelt. Dabei geht es aber keinesfalls um die im Dezember tatsächlich verbrauchte Gasmenge, wie manche Verbraucher vielleicht hoffen. „Die reale Verbrauchsmenge in der aktuellen Vertragsperiode ist für die Ermittlung des Entlastungsbetrages nicht ausschlaggebend. Dies ist vom Gesetzgeber explizit so gewollt, um einen Anreiz zur Energieeinsparung zu schaffen“, sagt Grönemeyer.

Der staatliche Entlastungsbetrag berechnet sich aus einem Zwölftel der im September prognostizierten Jahresverbrauchsmenge des jeweiligen Kunden. Dabei wird der Arbeits- und Grundpreis zugrunde gelegt, der für den Monat Dezember vertraglich vereinbart wurde, heißt es bei Lichtblick.

Der Versorger macht das an einem Beispiel deutlich: Kundin A zahlt einen monatlichen Abschlag von 100 Euro. Dieser Betrag wird im Dezember nicht eingezogen. Dann kommt die Jahresendabrechnung. Ihr liegt die Prognose von September 2022 zugrunde, nach der die Kundin pro Monat nur 80 Euro hätte bezahlen müssen. Selbst wenn der reale Verbrauch bei 120 Euro pro Monat liegt, bekommt die Kundin eine Entlastung von 80 Euro für den Dezember 2022 gutgeschrieben.

Ein anderes Beispiel: In der Endabrechnung steht eine monatliche Prognose aus dem September 2022 von 120 Euro, dann beträgt der Entlastungsbetrag für Dezember auch rückwirkend 120 Euro, selbst wenn im Lastschriftverfahren 100 Euro Abschlag angegeben worden waren oder der tatsächliche Verbrauch nun bei 160 Euro liegt.

Wie erfolgen die Verbrauchsprognosen?

„Es werden die für den jeweiligen Kunden mit Stand September vorliegenden Verbrauchsprognosen verwendet“, sagt Grönemeyer von Hamburg Energie. Verbrauchsprognosen werden dabei auf Basis der Jahresverbrauchsmengen, also der historischen Daten des jeweiligen Bestandskunden, erstellt.

„Diese Jahresverbrauchsmengen werden für die Verbrauchsprognose in einem branchenüblichen Verfahren temperaturbereinigt und normiert auf den Zeitraum von 365 Tagen umgerechnet“, so die Sprecherin. „Bei Kunden, für die es noch keine Abrechnung und damit keine eigene Verbrauchsprognose gibt, wird die gültige Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers herangezogen.“

Wie kommen die Gasversorger an ihr Geld, das sie den Kunden erlassen?

Die Bundesregierung hat mit der KfW-Bank und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers ein Verfahren eingerichtet, in dessen Rahmen der Staat den Energieversorgern die den Kunden gewährten Entlastungen erstattet. Hier sollen kurzfristige Zahlungen an die Energieversorger erfolgen, um deren Liquidität sicherzustellen. Korrekturen können grundsätzlich bis zum 31. Mai 2024 durchgeführt werden.

„Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Energieversorger verpflichtet, dem Staat eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Endabrechnung vorzulegen, in der die den Kundinnen und Kunden gewährten Entlastungen mit den vom Staat erhaltenen Zahlungen verrechnet werden“, sagt Grönemeyer. Anja Fricke von Lichtblick ergänzt: „Hier kann es dann sowohl zu Rückzahlungen als auch zu weiteren Auszahlungen an die Versorger kommen.“

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

„Ähnlich wie bei den Dezemberabschlägen ist auch hier die Jahresverbrauchsprognose aus September 2022 die Grundlage für die Entlastung“, sagt Fricke. Der aktuelle Vorschlag der Regierung sieht vor, dass für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Energieversorger im September 2022 für den jeweiligen Gasanschluss prognostiziert hat, ein reduzierter Preis von 12 Cent pro kWh zu zahlen ist. Verbraucht man mehr als 80 Prozent seines angenommenen Jahresverbrauchs, muss man für diesen Anteil den jeweiligen Preis zahlen, der im Vertrag mit dem Gasversorger vereinbart wurde.

„Dieses Verfahren soll einen zusätzlichen Anreiz für Einsparungen setzen“, sagt Grönemeyer. Wer aber seinen Verbrauch auf 80 Prozent beschränkt, kann sparen. Hamburg Energie rechnet das an einem Beispiel vor. Die Jahresprognose beläuft sich auf 20.000 kWh, was insgesamt zu Kosten von 2670 Euro führt. 750 Euro fallen für den 20-prozentigen Anteil des Verbrauchs zum Marktpreis (hier 18,74 Cent/kWh) an. Diesen Betrag kann der Kunde sparen, wenn er seinen Verbrauch auf 16.000 kWh beschränkt. Dafür muss er nur 12 Cent/kWh bezahlen, also 1920 Euro. Der monatliche Grundpreis wurde aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.

Heizkosten: Welche zusätzliche Entlastung bringt das Vorziehen der Gaspreisbremse?

Geplant ist, dass die 80-Prozent-Regel auch schon für die Monate Januar und Februar angewandt wird. Unsere Zeitung hatte im November die Entlastung für Gaskunden zusammen mit weiteren Entlastungsschritten des Staates berechnet (s. Grafik).

In der angenommenen Heizperiode von Oktober 2022 bis September 2023 gibt es also den reduzierten Gaspreis nicht nur für sieben, sondern für neun Monate, für Januar bis September. Das erhöht die Entlastung durch die Gaspreisbremse in dem durchschnittlich gedämmten Einfamilienhaus von knapp 700 Euro auf 891 Euro.

Die Jahresrechnung fällt um knapp 200 Euro günstiger aus. Die Entlastung steigt von 36 auf 41 Prozent. Bei einer durchschnittlich gedämmten Singlewohnung erhöht sich die Entlastung von 34 auf 38 Prozent. Unterm Strich spart der Bewohner weitere 72 Euro. Allerdings wird diese Ersparnis bei Kunden mit direktem Gasvertrag frühestens im März ankommen. Möglich ist, dass der Märzabschlag reduziert wird oder Zahlungsvorgänge nicht ausgelöst werden. „Der Gesetzgeber hat den Gasversorgern mehrere Möglichkeiten eingeräumt, die Entlastung an die Verbraucher weiterzugeben“, sagt Fricke.