Hamburg. Hamburger Beschäftigte bekommen im Herbst die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt aufs Konto.

Für viele Hamburger dürfte der Zuschuss eine wichtige Entlastung beim Blick auf die gestiegenen Energiepreise sein. Die Hamburger Finanzbehörde hat am Mittwoch darauf hingewiesen, dass Beschäftigte im September/Oktober die gemeinsam von Bund und Ländern beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt bekommen. Die Pauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs versteuert. Sozialversicherungsbeiträge für die Energiepreispauschale fallen nicht an.

„Die gestiegenen Energiepreise belasten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an vielen Stellen – nicht zuletzt auf dem Weg von und zur Arbeit. Daher ist es uns in Hamburg ein Anliegen, Beschäftigte mit der gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern verabschiedeten Energiepreispauschale unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Der Bund ist in der Pflicht, weitere zielgerichtete Entlastungen für den Winter zu prüfen“, so Finanzsenator Andreas Dressel.

Energiepreispauschale wird im Herbst ausgezahlt

Bei Gewerbetreibenden, Selbstständigen sowie Land- und Forstwirten wird die Einkommensteuervorauszahlung laut Finanzbehörde im September automatisch um 300 Euro, maximal bis auf null Euro reduziert.

Auch Minijobber (das betrifft nach Angaben der Behörde auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben) haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Sie ist immer vom Hauptarbeit­geber auszuzahlen. Beschäftigte, die ausschließlich einem Minijob nachgehen, müssen dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich dabei um das erste Dienstverhältnis handelt. Nur mit einer entsprechenden Bestätigung dürfe der Arbeitgeber die Pauschale laut Finanzbehörde auszahlen.