Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet Erfolg im Streit mit dem Discounter. Grund war die Verpackung des Crownfield Bircher Müslis.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist nach eigenen Angaben erfolgreich gegen den Discounter Lidl vorgegangen. Gegenstand des Verfahrens war eine nur gut zur Hälfte befüllte Müsli-Dose der Marke Crownfield. Nach Auffassung der Verbraucherschützer täuschte die Produktpackung eine größere Füllmenge vor, was laut Eichgesetz verboten ist. Nachdem die Verbraucherzentrale den Discounter zunächst abgemahnt und anschließend verklagt hatte, gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab.

Die Dose des „Crownfield Bircher Müsli“ darf nun nicht mehr mit so wenig Inhalt verkauft werden. „Lidl muss die Luft aus seinem Müsli lassen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. 400 Gramm Müsli verteilen sich bei diesem Produkt auf etwas mehr als die Hälfte der Dose. Der Rest der Packung bleibt leer. „Das ist nicht nur ärgerlich für Verbraucher und Verbraucherinnen, sondern auch für die Umwelt. Ohne Not werden mit solchen Luftpackungen wertvolle Ressourcen verschwendet.“

Einzelhandel Hamburg: Lidl bekommt eine Aufbrauchfrist

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Lidl eine sogenannte Aufbrauchfrist bis Ende November gewährt. Bis dahin dürfen die überdimensionierten Packungen mit dem an sich einwandfreien Lebensmittel weiter verkauft werden. „Wir wollen nicht, dass die Cerealien auf dem Müll landen, nur weil die Packung nicht voll genug ist“, sagt Valet. Nach Kenntnisstand der Verbraucherschützer hat der Discounter aber bereits gegengesteuert und lässt 470 statt 400 Gramm Müsli pro Dose abfüllen.

Luftpackungen sind laut Verbraucherzentrale ein Dauerärgernis für Konsumenten. Wer sich beim Einkauf hinters Licht geführt fühlt, kann die Verbraucherzen­trale Hamburg darüber informieren und den Fall schildern unter www.vzhh.de/luftpackung-melden.