Hamburg. Nachbarschaftsnetzwerke, Internetportale, Fachfirmen, Minijobber – es gibt viele Angebote. Was sind Vor- und Nachteile? Was kostet das?

Mit dem Älterwerden fällt es immer schwerer, die Arbeit im Haushalt, das Einkaufen oder die Pflege des Gartens ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Wie kommen ältere Hamburger an Hilfe? Wer hilft gegen das Alleinsein?

Welche Dienstleister für den Haushalt gibt es und wie hoch sind die Kosten? Auf was muss man achten? Wie funktionieren Hilfeportale im Internet? Kann ein Minijobber die Lösung sein und was ist dabei zu beachten? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was bringt eine Nachbarschaftshilfe?

Hier kommen Menschen zusammen, die in ihrer Freizeit ältere Menschen unterstützen. Eine der Organisationen, bei denen das organisiert wird, ist der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Hamburg, der in Hamburg elf Sozialstationen unterhält. „Zwei Drittel der Stationen haben diese Hilfen im Angebot, aber sie sind von den Freiwilligen abhängig“, sagt Matthias Lüschen, Abteilungsleiter beim ASB. Ehrenamtliche Helfer werden immer gesucht.

Eine solche Nachbarschaftshilfe konzentriert sich auf Besuchs- und Begleitdienste, etwa Unterstützung bei einem Behördengang. „Unsere Helfer suchen die Hilfebedürftigen in ihrer Häuslichkeit auf, klönen mit ihnen oder machen gemeinsam einen Spaziergang.“ Aber das Angebot ist immer von den Möglichkeiten des Helfers abhängig. „Man kann nicht darauf vertrauen, dass der Helfer jede Woche zur gleichen Zeit wiederkommt“, sagt Lüschen.

Wenn es darauf ankommt, müssen professionelle Dienste in Anspruch genommen werden. Eine Mitgliedschaft in Nachbarschaftsnetzwerken wie www.nebenan.de kann langfristig helfen, zuverlässige Kontakte anzubahnen, die dann regelmäßig Aufgaben übernehmen können.

Wo bekommt man professionelle Hilfe?

Es gibt örtlich ansässige Dienstleister und Vermittlungsportale im Internet wie betreut.de, helping.de, oder Taskrabbit.de, das zu Ikea gehört und auch das Aufbauen von Möbeln anbietet. Bei helping .de gibt man auf der Internetseite Postleitzahl, Dauer der Reinigung und die Häufigkeit ein. Für Hamburg gibt es dann mehr als 100 Angebote für eine wöchentliche Wohnungsreinigung von zwei Stunden. Die Preise pro Stunde liegen bei rund 20 Euro.

Auch Helfer für den Garten können so vermittelt werden. Diese Angebote vermitteln selbstständige Reinigungskräfte oder Reinigungsfirmen über das Internet. Zudem gibt es Vermittlungsfirmen, die mit angestellten Reinigungskräften oder beauftragten Firmen arbeiten. Dazu gehören Zeitreicher aus Itzehoe und HappyMaids, die beide in Hamburg aktiv sind. Eine direkte Buchung über die Webseite ist nicht möglich, aber Ältere bevorzugen vielleicht auch eher den telefonischen Kontakt.

Bei ortsansässigen Dienstleistern ist die Suche schwieriger, denn das Hamburger Branchenbuch versagt beim Suchbegriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und listet alles auf von der Entrümpelung bis zu IT-Hilfen. Der Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen (www.bhdu.de) listet seine Mitgliedsfirmen auf der Internetseite auf. Mit fünf Anbietern ist die Auswahl in Hamburg nicht groß. Wer sich einen Überblick über Anbieter verschaffen will, kommt ohne das Internet nicht aus.

Was sind die Unterschiede zwischen Vermittlungsportalenund klassischen Dienstleistern?

Vermittlungsplattformen wie Helping agieren relativ unpersönlich. Sie eignen sich, wenn für eine bestimmte Zeit schnell eine Haushaltshilfe gefunden werden soll, „denn in der Regel kommt kein festes Kunden-Mitarbeiter-Verhältnis zustande“, sagt Birgit Malzahn, die Vorsitzende des Bundesverbands haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen (BHDU).

Die Plattformen könnten zwar viel technisch lösen, aber es gehe um eine regelmäßige Arbeit in der Wohnung. „Wen ich da reinlasse, das hat viel mit persönlichem Eindruck und passender Chemie zu tun“, sagt Malzahn.

Wie läuft es bei Dienstleistern ab?

„Für unsere Mitgliedsfirmen gelten bestimmte Standards“, sagt BHDU-Chefin Malzahn. Dazu gehören, dass für alle Mitarbeiter polizeiliche Führungszeugnisse, eine Gesundheitsbelehrung und Qualifikationsnachweise vorliegen. Alle Beschäftigten sind ausreichend unfall- und haftpflichtversichert. Das hat seinen Preis, der Stundensatz liegt bei rund 30 Euro. Ein entscheidender Punkt ist die Vertragsanbahnung, die nicht nur bei den BHDU-Firmen so laufen sollte. Ein Mitarbeiter kommt in die Wohnung und sieht sich an, welche Arbeiten gemacht werden sollen.

„Es geht auch darum, Besonderheiten abzuklären, etwa dass Sachen auf dem Schreibtisch grundsätzlich nicht angefasst werden“, sagt Malzahn. Angeboten werden vor allem Dienstleistungen wie Einkaufen, Saubermachen, Bügeln, Wäschewaschen. Schwieriger ist es mit kleinen Reparaturen in der Wohnung oder Gartenarbeiten. „Das liegt daran, dass man selten einen Mitarbeiter hat, der das alles beherrscht“, sagt Mal­zahn. Wer also regelmäßig Hilfe im Garten benötigt, sollte sich besser an einen Fachbetrieb im Gartenbau wenden.

Was sollte im Vertrag geregelt sein?

Art, Umfang, Häufigkeit und Preis der zu erbringenden Dienstleistungen gehören in jeden Vertrag. Wichtig sind auch Kündigungsfristen (am besten vier Wochen) und eine Regelung für den Fall, dass die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden – etwa wegen eines Aufenthalts im Krankenhaus. Wer Leistungen von der Pflegekasse bekommt, muss noch etwas beachten. Die haushaltsnahen Dienstleistungen werden dann mehrwertsteuerfrei erbracht, und es ist eine direkte Abrechnung über die Pflegekasse möglich.

Der Kunde zahlt dann nur noch den Betrag der zum Beispiel über den Entlastungsbetrag von 125 Euro in Pflegegrad I hinausgeht. Allerdings kann man dann nur Firmen in Anspruch nehmen, die vom jeweiligen Bundesland zugelassen sind. Um diese Firmen zu finden, kann man den Pflegelotsen der Barmer (www.pflegelotse.de) nutzen. Man wählt dann als Auswahlkriterium „Angebote zur Unterstützung im Haushalt“.

Kann ein Minijobber hilfreich sein?

Minijobs eignen sich durchaus, Ältere in Haushalt oder Garten zu unterstützen. Aber es ist in der Regel schwer, jemanden zu finden. Diese Tätigkeiten werden oft vorbei an Finanzamt und Sozialkassen angeboten. Die Minijob-Zentrale unterhält ein eigenes Portal www.Haus haltsjobboerse.de, das Haushaltshelfer auflistet. Das Angebot für Hamburg ist allerdings sehr überschaubar.

Was ist bei Minijobs zu beachten?

Bei Dienstleistern ist man Kunde oder Auftraggeber, beim Minijob aber Arbeitgeber. Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Der Bruttoverdienst beträgt maximal 450 Euro im Monat beziehungsweise 5400 Euro im Jahr. Der Verdienst ist für Minijobber in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Privathaushalte müssen ihre Hilfen der Minijob-Zentrale in einem Haushaltscheckverfahren melden. „Das ist ein Vordruck, der mühelos am PC ausgefüllt werden kann“, sagt Wolfgang Buschfort, Pressesprecher der Minijob-Zentrale.

Mit der Anmeldung sind die Hilfen unfallversichert, falls ihnen bei der Arbeit ein Missgeschick passiert und sie sich dabei verletzen. „Der private Arbeitgeber haftet also nicht und muss auch nicht für die Behandlungskosten aufkommen“, so Buschfort. Auch für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt aktuell 9,60 Euro, ab dem 1. Juli 10,45 Euro. Vom 1. Oktober 2022 an werden 12 Euro fällig.

Welche Abgaben für einen Minijobber kommen auf private Haushalte zu?

„In der Regel fallen bei Minijobs im Privathaushalt pauschale Abgaben in Höhe von insgesamt 14,79 Prozent des monatlichen Entgelts des Minijobbers an“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Verdient ein Minijobber beispielsweise 300 Euro brutto im Monat, zahlt der Arbeitgeber hierauf 44,97 Euro an Abgaben.

Zudem können Privatpersonen bis zu 20 Prozent ihrer Aufwendungen für die Beschäftigung ihrer Haushalts­hilfe steuerlich absetzen. Maximal 510 Euro Ersparnis pro Jahr sind möglich. Das deckt zumindest die Abgaben, die man leisten muss.

Was droht bei illegaler Beschäftigung?

„Die Risiken sind für den Arbeitgeber ungleich höher als für die illegale Hilfskraft. Es droht die Nachzahlung der hinterzogenen Sozialabgaben für bis zu fünf Jahre und eine Strafe von bis zu 5000 Euro“, sagt Buschfort. Noch größer sind aber die finanziellen Risiken, wenn die illegal beschäftige Hilfskraft während der Arbeit verunglückt. „Dann muss der Arbeitgeber die Behandlungskosten übernehmen und bei gravierenden Folgen sogar eine lebenslange Rente zahlen“, sagt Buschfort.