Hamburg. Elb-Anwohner hatten gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geklagt. Wie das Oberverwaltungsgericht sein Urteil begründet.

Die Genehmigung des Hafenausbaus am Containerterminal Eurogate ist rechtmäßig. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Damit wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Planfeststellungsbeschluss zur Westerweiterung des Terminals in Hamburg-Waltershof bestätigt. Und die Gegner des Bauvorhaben, Bewohner auf der anderen Elbseite in Övelgönne und an der Elbchaussee, sind mit ihrer Klage gegen den Beschluss gescheitert.

Mit dem im November 2016 erlassenen Planfeststellungsbeschluss wurde die Erweiterung des Eurogate Container Terminal genehmigt. Dafür soll eine rund 1000 Meter lange Kaimauer errichtet werden, die sich an Liegeplätze am Predöhlkai anschließt, von dort nach Nordwesten bis zur Elbe verläuft und dann parallel zum Bubendey-Ufer fortgeführt wird. Außerdem soll der Drehkreises für Schiffe in der Elbe von heute 480 Meter auf zukünftig 600 Meter vergrößert werden.

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Hafenausbau: Kläger halten Lärm und Schadstoffbelastung für unzumutbar

Die Kläger hatten vor dem Verwaltungsgericht vor allem geltend gemacht, dass es für dieses Bauvorhaben keinen Bedarf gebe. Außerdem hatten sie die damit verbundenen Lärm- und Schadstoffbelastungen für unzumutbar erklärt. Die Klage wurde in erster Instanz 2019 abgewiesen. Zu der Abweisung der Berufung erklärte das Oberverwaltungsgericht, dass die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegte Bedarfsprognose rechtlich nicht zu beanstanden sei. Auch die Erwägungen im Planfeststellungsbeschluss zur Zumutbarkeit der Immissionen in der Bau- und Betriebsphase für die Nachbarschaft wiesen keine durchgreifenden Fehler auf.