Hamburg. Urteil des Bundesgerichtshofs verschreckt Comdirect und PSD Bank Nord. Was das für die Kunden bedeutet.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Erhöhung von Kontogebühren hat die Geldinstitute verschreckt. Mit der PSD Bank Nord und der Comdirect Bank haben jetzt die ersten Banken Konsequenzen gezogen und geplante Erhöhungen von Kontogebühren ausgesetzt.

Der BGH hatte Ende April in einem Verfahren gegen die Postbank geurteilt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankerten Klauseln bei Gebührenerhöhungen die Kunden in unangemessener Weise benachteiligen (Az.: XI ZR 26/20). Üblicherweise gilt die Preiserhöhung als genehmigt, wenn der Kunde dagegen nichts unternimmt. Seit 2015 sind die Preise für Girokonten in Deutschland um im Schnitt 40 Prozent gestiegen.

PSD Bank Nord wollte kostenloses Konto abschaffen

Die PSD Bank Nord wollte ursprünglich drei neue Kontomodelle einführen, die monatlich zwischen 4,90 Euro und 12,90 Euro kosten sollen und im Gegenzug ihr kostenloses Konto abschaffen.

Auf ihrer Internetseite verweist die Bank jetzt auf das BGH-Urteil und schreibt: „Wir wollten es Ihnen so einfach wie möglich machen und das Konto automatisch umstellen.“ Das sei nun nicht mehr möglich und man suche nach einer anderen Lösung. „Ohne Ihre Zustimmung werden wir keine Vertragsänderung vornehmen“, versichert die Bank.

Banken warten auf Urteilbegründung vom BGH

Auch die zur Commerzbank gehörende Comdirect hat ihre geplanten Änderungen zunächst ausgesetzt. Ursprünglich wollte die Direktbank ab 1. Mai das Girokonto nur noch dann kostenlos anbieten, wenn es aktiv genutzt wird. Andersfalls werden 4,90 Euro im Monat fällig. Weitere Veränderungen waren bei Visa-Kreditkarte geplant.

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„Ihre Kontoverbindung wird bis auf Weiteres unter den Ihnen bekannten Bedingungen weitergeführt“, heißt es in dem Schreiben an die Kunden. Offen ist noch, wie die Commerzbank selbst auf das Urteil reagiert. Sie will das kostenlose Girokonto auch für Bestandskunden ab dem 1. Juli abschaffen. Gespannt warten die Banken auf die Urteilbegründung, die erst einige Woche nach dem Urteil veröffentlicht wird.