Berlin. Comdirect will für die Girokonten Gebühren einführen. Doch so einfach geht es nicht. Das stellte der Bundesgerichtshof fest.
Die Onlinebank Comdirect verschiebt ihre geplante Einführung von Kontogebühren für ihre Girokonten. Das Geldinstitut, das zur Commerzbank gehört, informierte ihre Kunden jetzt darüber per Mail. Hintergrund für die Entscheidung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende April.
Ursprünglich wollte die Comdirect zum 1. Mai ein neues Modell für das Girokonto einführen, das bislang kostenlos war. Darüber informierte die Onlinebank ihre Kunden schon vor einigen Monaten per Mail. Bei der Online-Bank haben nach jüngsten Zahlen rund 1,7 Millionen Menschen ein Girokonto. Auch interessant: Donuts, Aktien, Joints - wo man für die Corona-Impfung belohnt wird
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind jedoch nach dem BGH-Urteil nur noch möglich, wenn die Kunden der Neuerung aktiv zustimmen. Eine reine Information oder stillschweigende Akzeptanz des Bankkunden reichen nicht aus, so die Richter.
Comdirect belässt Girokonto vorerst kostenlos
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte sich in dem Prozess vor dem BGH erfolgreich im Sinne der Konsumenten vor Gericht durchgesetzt. Ob die neue Regelung auch für die geplante Kontogebühr-Erhöhung gilt, soll nun geprüft werden.
„Comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen“, heißt es in der Mail an die Kunden. Bis auf Weiteres gelten somit die bekannten Bedingungen. Die Entscheidungsgründe werden vom Bundesgerichtshof in der Regel erst einige Wochen nach der Verkündung des Urteils veröffentlicht. Lesen Sie auch: Diese Jobs werden nach der Corona-Pandemie gefragt sein
Auch die Commerzbank will Kontogebühren für ihre Kunden einführen, sofern monatlich nicht ein Mindestbetrag von 700 Euro eingeht. Sonst werden monatlich mindestens 4,90 Euro fällig.
Aufgrund der Niedrigzinsphase im Euro-Raum schrauben derzeit zahlreiche Geldhäuser die Kosten für Konten, Gebühren in die Höhe oder verlangen Strafzinsen für Sparguthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten.
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