Berlin. Die Corona-Pandemie beeinflusst auch die Arbeitswelt seit Monaten maßgeblich. Können Chefs ihre Mitarbeiter jetzt zur Impfung zwingen?
Die Impfkampagne nimmt Fahrt auf, immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schnelltests an – eventuell kommt sogar eine Testpflicht für Betriebe. Dürften Firmen ihre Beschäftigten zum Impfen oder Testen zwingen?
Dieser Überblick gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Können Unternehmen die Impfung zur Bedingung für die Rückkehr aus dem Homeoffice machen?
Grundsätzlich ja. „Der Trend wird dahin gehen, alternativ die Impfung oder eine negative Testung zu verlangen“, sagt Kerstin Minge, Expertin für Arbeitsrecht in der Kanzlei von Simmons & Simmons in Frankfurt. Es wird nur in den seltensten Fällen möglich sein, jemanden zu verpflichten, sich impfen zu lassen. Ungeimpfte müssen jedoch eventuell länger im Homeoffice bleiben oder Schnelltests über sich ergehen lassen. Das gilt als zumutbar.
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Können Betriebe Anreize für die Corona-Impfung geben?
Solche Impf-Boni sind denkbar. Vor allem in Produktionsbetrieben kann es für Arbeitgeber notwendig sein, die Belegschaft ohne hohen Krankenstand wieder in die Werkshalle zu bekommen. „Das Interesse, wieder Produktionsbedingungen wie vor der Pandemie zu schaffen, wiegt so hoch, dass Anreize hier gerechtfertigt sein dürften“, sagt Minge. Wenn ein Unternehmen dagegen mit Homeoffice zurechtkommt, stellt sich die Lage anders dar. Zu Impfanreizen gibt es aber noch keine wegweisenden Gerichtsentscheidungen. Arbeitgeber sollten jedoch Nachteile für Mitarbeitende vermeiden, die sich nicht impfen lassen mögen.
Dürfen Arbeitgeber Impfnachweise einfordern?
Die Abfrage ist nicht verboten, aber es handelt sich um eine Form von Gesundheitsdaten, die mit Vorsicht behandelt werden muss. Es sollte Gründe geben, die ein Interesse des Arbeitgebers am Impfstatus rechtfertigen. „Als Arbeitgeber geht man den sicheren Weg, wenn man den Nachweis freiwillig ausgestaltet“, sagt Minge. Die Abfrage sollte sich im Rahmen des Erforderlichen bewegen und der Nachweis nur so lange wie unbedingt nötig gespeichert werden.
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Welche Rolle spielen die Betriebsärzte bei der Impfkampagne?
Zahlreiche Großunternehmen haben signalisiert, dass ihre Betriebs- und Werksärzte die Impfung der Belegschaft übernehmen könnten. Bislang gibt es nur wenige Modellprojekte – eines läuft etwa beim Autohersteller VW in Sachsen. Dort sind Werksärzte und Krankenschwestern mit einem Impfmobil unterwegs, um Beschäftigte aus Risikogruppen zu immunisieren.
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Die Ärzte. „Der Arbeitgeber kann für Folgen der Injektion grundsätzlich nicht belangt werden“, sagt Minge. Arbeitgeber müssen den Impfarzt ordnungsgemäß auswählen – das Übrige läuft auf medizinischer Ebene.
Müssen Betriebe ihren Beschäftigten kostenlose Schnelltests anbieten?
Bislang gibt es dazu keine gesetzliche Vorgabe. Einer Umfrage der Bundesregierung zufolge können sich 61 Prozent der Beschäftigten in ihrem Betrieb testen lassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wünschte sich einen Wert von „in die Richtung von 90 Prozent“.
Daher will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an diesem Dienstag im Bundeskabinett eine Testpflicht beschließen lassen. Wer nicht im Homeoffice arbeitet, soll einen Corona-Test pro Woche bekommen. Zwei Tests sind für Beschäftigte mit Kundenkontakt vorgesehen.
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Kann ein Unternehmen Schnelltests von Mitarbeitern verlangen?
Das wird vor allem dann gehen, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Wenn die Inzidenz vor Ort hoch ist oder in der Firma Corona kursiert, wäre das möglich. „Die Tests gelten dann grundsätzlich als angemessen, zumal der körperliche Eingriff minimal ist“, sagt Minge. Bei unauffälligem Infektionsgeschehen und symptomloser Belegschaft ist der Fall dagegen weniger klar. Wo sich Hygieneregeln nur schwer einhalten lassen, kann die Betriebsleitung Reihentests zum Schutz der Mitarbeiter anordnen.
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