Berlin. Erst kommen die Symptome, dann ein positives Testergebnis. Was nun? Wir erklären, wie Sie sich bei einer Infektion verhalten sollten.

Mit den Festtagen kommt nicht nur ungemütliches Wetter, sondern auch eine hohe Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Sie sind betroffen? Wir erklären Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen.

Rechtliche Regelungen bei Corona-Infektion

Seit dem 7. April ist die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen zum Schutz vor Corona abgelaufen. Das bedeutet konkret: Aus früheren Pflichten sind Empfehlungen geworden, so heißt es von der Bundesregierung. Zumindest, was die Corona-Arbeitsschutzverordnung betrifft. Diese endete nämlich zum 2. Februar 2023. Auch die Quarantänepflicht wurde im Frühling aufgehoben – jetzt gilt die Empfehlung einer freiwilligen Isolation. Und auch die Maskenpflicht fiel gänzlich zum 7. April 2023 weg. Trotz der weggefallenen Maßnahmen appellieren Ärzte und Politiker im Falle einer Infektion an verantwortungsbewusstes Verhalten der Bevölkerung.

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Selbstschutz bei Corona-Infektion

Sollten Sie sich mit Corona infiziert haben, gilt in erster Linie, dass Sie sich auskurieren und gesund werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt auf infektionsschutz.de, dass die meisten Corona-Infektionen eher mild oder gänzlich ohne Symptome verlaufen. Haben Sie etwas stärkere Symptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber, empfiehlt es sich, den Hausarzt zu kontaktieren. Dieser kann gegebenenfalls fiebersenkende Medikamente oder Hustenmittel verschreiben oder Ihnen telefonisch eine Krankschreibung ausstellen.

Sollten Sie einer Risikogruppe für einen schweren Corona-Verlauf angehören, sollten Sie laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung frühzeitig mit Ihrem Haus- oder Facharzt besprechen, ob eine antivirale Therapie notwendig ist. Diese Medikamente können eventuelle schwere Verläufe verhindern oder abschwächen.

Bei keiner Verbesserung des Gesundheitszustandes nach einer Woche wird empfohlen, sich telefonisch an den Hausarzt zu wenden. Wenn Hilfe außerhalb der gewöhnlichen Sprechzeiten benötigt wird, können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 anrufen. In Notfällen wie akuter Atemnot sollten Sie die 112 wählen.

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Fremdschutz bei Corona-Infektion

Mindestens genauso wichtig wie der Selbstschutz ist der Fremdschutz. Niemand möchte für eine Infektion von Kollegen oder Familienmitgliedern verantwortlich sein. Hier empfiehlt die Krankenkasse Barmer die folgende Vorgehensweise:

  • Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und verschieben Sie Ihre Termine.
  • Beim Einkaufen oder in anderen geschlossenen öffentlichen Räumen gilt: Tragen Sie eine Maske.
  • Schützen Sie Ihre Familienmitglieder durch regelmäßiges Stoßlüften.

Bei Möglichkeit empfiehlt sich auch eine getrennte Nutzung von Badezimmern und regelmäßiges Desinfizieren von gemeinsamen Gebrauchsgegenständen oder Türklinken.

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