Berlin. Wer krank ist, geht natürlich nicht zur Arbeit. Doch was ist, wenn ein positiver Corona-Test vorliegt, man aber keine Symptome hat?

Corona ist zurück: In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen gestiegen und somit dürften viele Menschen auch in ihrem privaten und beruflichen Umfeld wieder vermehrt mit dem Virus zu tun haben. Hat jemand Symptome, ist der Fall völlig klar: Er geht zum Arzt, bekommt eine Krankschreibung und kann dann Zuhause bleiben. Doch was ist, wenn ein positiver Test vorliegt, man sich aber gar nicht angeschlagen fühlt und keine Krankheitssymptome hat. Ist es in Ordnung, dann zur Arbeit zu gehen oder müssen Beschäftigte trotzdem zu Hause bleiben?

Auch interessant:Corona – Helfen Bier und Hopfen wirklich gegen das Virus?

Wie Rechtsanwalt Alexander Bredereck der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärte, gebe es dazu momentan „keine gesetzlichen Vorgaben“, an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich halten müssen. Denn im Februar 2023 endete die Arbeitsschutzverordnung zu Corona.

Coronavirus: Kommt die zweite Welle nach Deutschland?
Coronavirus: Kommt die zweite Welle nach Deutschland?

weitere Videos

    Corona-Test positiv und dennoch arbeiten gehen - Anwalt klärt auf

    Seitdem ist die Lage etwas komplizierter. Denn nur wegen eines positiven Testes sei man laut Bredereck nicht automatisch arbeitsunfähig. „Und wer nicht krank geschrieben ist, muss eigentlich arbeiten. Daher ist der Arbeitnehmer hier in einer schwierigen Situation“, sagt der Rechtsanwalt.

    Denn: „Bleibt der Arbeitnehmer ohne Krankschreibung einfach Zuhause, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung und sogar eine Kündigung riskieren, weil er nicht zur Arbeit erschienen ist“, warnt Bredereck. Geht jemand anders herum aber trotz des positiven Testergebnisses zur Arbeit, gefährdet er unter Umständen seine Kolleginnen und Kollegen - da sie sich anstecken können.

    Keine Corona-Regeln mehr: Diese Empfehlungen gelten momentan

    Eine Entscheidungs-Hilfe, wie man sich in diesem Dilemma am besten verhalten sollte, bieten die Empfehlungen des Arbeitsministeriums, die die Pflicht zum betrieblichen Infektionsschutz ablösten. Diese Empfehlungen können Arbeitgeber bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden - sowohl bei Corona, als auch bei Grippe. Denn Infektionsausbrüche sind regional weiterhin möglich.

    Demnach gilt: Liegt ein hohes Infektionsgeschehen vor, empfiehlt das Arbeitsministerium, zusätzlich zu den üblichen Hygienemaßnahmen Personenkontakte zu reduzieren und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen. Das spricht dafür, dass Arbeitnehmer in dieser Situation andere Mitarbeiter nicht gefährden sollten.

    Lesen Sie hier: RSV-Infektion – Das sind die typischen Symptome bei Kindern

    Corona und Arbeitsrecht: So können Arbeitnehmer mit dem Dilemma umgehen – das sagt ein Experte

    Um das Dilemma zu lösen und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Bredereck Arbeitnehmern: „Gehen Sie kein unnötiges Risiko oder Ärger mit dem Chef ein. Fragen Sie ihren Arbeitgeber, was Sie tun sollen.“ Die Betriebe müssen nach wie vor ein Hygieneschutzkonzept haben. Es lohnt sich also, wenn Arbeitnehmer sich nach dem aktuellen Stand erkundigen.

    Lesen Sie auch: Corona-Variante HV.1 – Gefahr chronischer Bronchitis?

    Alternativ könnte man auch überlegen, zu seinem Hausarzt zu gehen und nach einer Krankschreibung zu fragen. „Dann muss der Arzt entscheiden, was sinnvoll ist. Und der Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite“, erklärt Bredereck. Vermutlich ist es die eleganteste Lösung, wenn Arbeitnehmer in so einem Fall ihren Chef informieren und einfach im Home Office arbeiten - soweit dies möglich ist.