Hamburg. Der Steakhaus-Unternehmer bezweifelt den Sinn der Regeln und verlangt Schadenersatz. 19 Verfahren sind anhängig.
Eugen Block hatte es angekündigt – und er hat Ernst gemacht: Die Block-Gruppe des prominenten Hamburger Unternehmers klagt gegen die Corona-Maßnahmen des Senats. „Wir haben beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen die Hamburgische Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung eingereicht“, teilte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung sei noch nicht anberaumt worden. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden wir uns dazu nicht öffentlich äußern“, so der Sprecher.
Das muss die Block-Gruppe auch nicht. Eugen Block (79) und Stefan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung der Eugen Block Holding, haben sich längst ausführlich geäußert. Im „Spiegel“ urteilte Block im April über die Corona-Beschränkungen der Bundesregierung und des Senats: „Die Herrschaften haben angstgetrieben Panik gemacht.“ Noch immer stünden die Krankenhäuser halb leer.
130 Gastronomen wollen Sammelklage auf den Weg bringen
Bereits im März hatte der Unternehmer einen Brief an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) geschrieben. Darin ging es um die Summe, die die Block-Gruppe wegen der coronabedingt geschlossenen Betriebe verloren hat. Block sagte damals, er werde versuchen, sich das entgangene Geld von der Regierung zurückzuholen. Die Klage der Block House Restaurantbetriebe AG ist nun offenbar der erste Schritt zum Schadenersatz. Sie ist am 24. April beim Verwaltungsgericht eingegangen und hat dort das Aktenzeichen 5 K 1768/20 bekommen.
Block schlägt damit einen anderen rechtlichen Weg ein als rund 130 Hamburger Gastronomen, die – unterstützt von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei – eine Sammelklage gegen den Senat auf den Weg bringen wollen. Mit dabei ist Patrick Rüther, der zusammen mit dem Koch Tim Mälzer die Bullerei im Schanzenviertel betreibt.
„Um eine unkontrollierbare Virus-Ausbreitung zu verhindern, waren die von der Politik getroffenen Einschränkungen sicher angemessen und sinnvoll“, sagt Rüther. „Aber obwohl alle Bürger davon profitierten, wurde die Rechnung nicht fair aufgeteilt. Ganz besonders das Gastgewerbe mit seinen Restaurants, Bars, Caterern, Eventveranstaltern und Hotels musste bisher die Last tragen – und trägt sie auch weiterhin.“
Landgericht Hannover wies einen klagenden Gastronomen ab
Während dem Unternehmer Block also der ganze Corona-Kurs nicht gefällt, hält Unternehmer Rüther die Maßnahmen nicht für verkehrt, möchte aber eine Entschädigung für seine Verluste bekommen. Das ist mit einer Verwaltungsgerichtsklage zunächst nicht zu erzielen. Erst nach einem Erfolg vor Gericht könnte es in einem zweiten Schritt auch um Schadenersatzansprüche gehen. Deshalb soll Rüthers Sammelklage vor einem Landgericht geführt werden.
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Und da gibt es auch schon ein erstes Urteil. Das Landgericht Hannover wies am 9. Juli einen klagenden Gastronomen ab. Er hatte wegen mehrerer Coronaschutz-Verordnungen der niedersächsischen Landesregierung vom 28. März bis zum 10. Mai komplett schließen müssen. Seine Angestellten gingen in Kurzarbeit, der Kläger selbst bekam aus Bundes- und Landesmitteln einen Überbrückungszuschuss von insgesamt 20.000 Euro.
„Der Kläger kann weder Ansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz noch aus allgemeinem Gefahrenabwehrrecht oder aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht geltend machen“, urteilten die Richter. Der Betreiber eines Fischrestaurants hatte 51.859,73 Euro vom Staat haben wollen.
19 Verfahren sind noch anhängig – darunter auch die Block-Klage
Auch dem Hamburger Landgericht liegen dazu bereits ähnliche Klagen vor, es sind vier an der Zahl. Entscheidungen gibt es bislang nicht. Die Kläger, darunter eine Fahrschule, wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die Umsatzeinbußen, die sie infolge von staatlich verordneten Infektionsschutzmaßnahmen erlitten haben, vom Staat ausgeglichen werden.
Beim Verwaltungsgericht sind nach Aussagen des Sprechers Max Plog neben einer Vielzahl von Eilverfahren bislang 31 Hauptsacheverfahren in Bezug auf die Corona-Beschränkungen eingegangen. Einige von ihnen sind bereits erledigt. „Es ist bisher keine streitige Entscheidung ergangen, sondern die Verfahren sind zum Beispiel nach Klagerücknahme eingestellt worden“, sagt Plog. 19 Verfahren seien noch anhängig – darunter auch die Block-Klage. In der Hamburger Gesundheits- und Sozialbehörde wollte man sich weder zu der Block-Klage noch zu den weiteren Verfahren äußern.