Hamburg. Empfänger von Arbeitslosengeld sollen seit Monatsbeginn für ihr Girokonto eine monatliche Kontoführungsgebühr von 5 Euro zahlen.

Die Sparda-Bank Hamburg und die Verbraucherzentrale Hamburg streiten über Kontoführungsgebühren. Am Dienstag veröffentlichten die Verbraucherschützer eine Meldung mit der Überschrift: Nur Geringverdiener müssen Kontoführungsgebühren zahlen. Danach sollen Empfänger von Arbeitslosengeld seit Monatsbeginn für ihr Girokonto eine monatliche Kontoführungsgebühr von 5 Euro zahlen.

Die Genossenschaftsbank ist eines der wenigen Institute, die noch ein kostenloses Girokonto unter bestimmten Bedingungen anbieten. „An unserer Preispolitik hat sich aktuell nichts geändert, und auch Geringverdiener können bei uns ein kostenloses Girokonto eröffnen“, widerspricht Axel Krohn von der Sparda-Bank der Verbraucherzentrale. „Wir sind sehr verärgert über diese Meldung.“

Beschwerden über Kontoführungsgebühren

Allerdings ist es so, dass nur den Beziehern von Lohn, Gehalt oder Rente die kostenlose Kontoführung eingeräumt wird. Wer etwa Arbeitslosengeld oder Hartz IV bekommt, muss nach Angaben der Bank schon seit längerer Zeit eine monatliche Gebühr bezahlen. Das gelte aber auch, wenn auf dem Girokonto nur Mietzahlungen oder eigene Überweisungen eingehen, sagt Krohn.

Bei der Verbraucherzentrale hatten sich jüngst viele Kunden über die plötzliche Erhebung von Kontoführungsgebühren beschwert. „Finanzschwache Kunden werden von der Sparda-Bank an dieser Stelle ganz offen diskriminiert“, sagt Kerstin Föller von der Verbraucherzen­rale Hamburg. Die Bank räumt auf Nachfrage ein, dass die Geldeingänge der Kunden regelmäßig überprüft werden. Bei wem dann die Überweisungen nicht klar als Rente oder Gehalt identifiziert werden können, muss zahlen. Wegen Corona ist die Arbeitslosigkeit stark gestiegen.

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Es ist also nicht verwunderlich, dass sich die Beschwerden bei den Verbraucherschützern gehäuft haben. Doch selbst Beziehern eines regelmäßigen Gehaltes berechnet die Sparda-Bank mitunter Kontoführungsgebühren, so die Verbraucherschützer. Das räumt die Bank ein. „Es liegt daran, dass bei diesen Zahlungen ein bestimmter Überweisungsschlüssel fehlt“, sagt Krohn. Aber das lasse sich mit einem Gespräch klären. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Kunde auf diese technischen Abläufe keinen Einfluss habe.