Hamburg. Kunde der Airline wollte sich bei annulliertem Flug nicht mit einem Gutschein zufriedengeben. Hamburger mit Klage erfolgreich.

In den vergangenen Monaten ist der Betrieb in den Terminals am Hamburger Flughafen auf einen nie gekannten Tiefstand zurückgegangen. Zwar rechnet der Airport zum Beginn der Sommerferien wieder mit bis zu 80 startenden und landenden Flugzeugen pro Tag, aber zuvor hatte Corona den Betrieb nahezu stillgelegt.

Etliche Kunden, die ein Ticket gekauft hatten, verlangten ihr Geld von den Fluggesellschaften zurück. Doch ohne Erfolg – offenbar bis jetzt. Die Fluggesellschaft Eurowings ist vom Amtsgericht Nürtingen (Az. 10 C 1810/20) zur Erstattung eines Flugtickets verurteilt worden, nachdem die Airline einen Flug annulliert und dem Passagier zunächst einen Gutschein angeboten hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eurowings hatte Flug ersatzlos gestrichen und dem Kunden einen Gutschein angeboten

Zum Hintergrund: Der Kunde hatte Flug EW2784 am 6. April 2020 von Stuttgart nach Budapest direkt bei Eurowings für insgesamt 75,99 Euro gebucht. Eurowings hatte den Flug ersatzlos gestrichen und bot dem Kunden anschließend einen Gutschein an, den dieser aber ablehnte. Der Fluggast beauftragte daraufhin den Ticket-Erstatter EUflight.de mit der Durchsetzung der Forderung. Die eingereichte Zahlungsklage hatte nun Erfolg.

„Es ist zu begrüßen, dass das Gericht die Verbraucherrechte stärkt und die Airline zur Rückzahlung zwingt. Die Tatsache, dass Eurowings die Klage mit keinem Wort erwidert hat, belegt, dass die Airline-Manager sehr wohl wissen, dass sie zur Rückzahlung von Gesetzes wegen verpflichtet wären,“ sagt Lars Watermann, Geschäftsführer der EU­flight.de GmbH mit Sitz in Hamburg. Der Anspruch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises ergebe sich aus der Fluggastrechte-Verordnung.

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Eurowings äußert sich zu dem Fall auf Abendblatt-Anfrage wie folgt: Zum Zeitpunkt der Flugstreichung im April habe es „noch keine finale Entscheidung zu einer Erstattung durch Voucher vonseiten der EU“ gegeben. Vor diesem Hintergrund wurde der Erstattungsantrag zunächst abgelehnt und stattdessen ein Gutschein oder eine Umbuchung angeboten. Daraufhin reichte der Kunde Klage ein. „Die finale Entscheidung der EU zu den Gutscheinen berücksichtigen wir selbstverständlich und kommen den Erstattungswünschen unserer Kunden nach. Nichtsdestotrotz beobachten wir, dass die Voucher-Lösung von einer Vielzahl an Kunden dankbar angenommen wird“, ergänzte ein Eurowings-Sprecher.

Coronavirus – die Fotos zur Krise

Das Verbraucherportal flugticket-erstattung.de des Unternehmens EU-flight.de erstattet Passagieren ihre Ticketpreise innerhalb von 24 Stunden. Das Besondere für den Verbraucher ist: Auch wenn der Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht durchgesetzt werden konnte, kann der Fluggast die ausgezahlte Ticketerstattung behalten. Die Service-Gebühr für die Leistung der Hamburger Firma beträgt allerdings 24 bis 29 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer.