Hamburg. Bislang ist die Zahl der Firmeninsolvenzen noch gering. Doch im zweiten Halbjahr wird sie deutlich steigen, warnen Experten.

Kurzarbeit und Umsatzeinbrüche bestimmen das Bild in der Wirtschaft. Damit wächst die Gefahr von Firmenpleiten. Staatshilfen, und günstige Kredite verzögern eine Insolvenzwelle noch. Welche Gefahren ergeben sich aus verschleppten Insolvenzen? Welche Chancen bietet eine Insolvenz? Wie entwickeln sich die Privatinsolvenzen? Das Abendblatt sprach mit Experten und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Führt die Corona-Pandemie zu mehr Insolvenzen?
Obwohl gleich zu Beginn der Corona-Krise mit den Restaurantketten Vapiano und Maredo, dem Küchenhersteller Poggenpohl und dem Damenmodehändler Appelrath Cüpper einige bekannte Firmen in die Insolvenz rutschten, ist die große Pleitewelle bisher ausgeblieben. So ist im April die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahresmonat sogar um 13,4 Prozent zurückgegangen. Doch die Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern für die Unternehmen und die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verzögern die Insolvenzwelle lediglich.

Lucas Flöther, einer der bekanntesten Insolvenzverwalter Deutschlands, der Air Berlin abwickelte, spricht von einer Bugwelle, die sich gerade aufbaut. So rechnet der Informationsdienstleister CrifBürgel mit einer Zunahme der Insolvenzen in diesem Jahr um mehr als 50 Prozent. „Unter der Voraussetzung, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft genauso stark sind wie in der Finanzkrise 2008, rechnen wir in diesem Jahr mit mehr als 29.000 Firmeninsolvenzen“, sagt Geschäftsführer Frank Schlein. Die Insolvenzwelle werde auch noch ins Jahr 2021 hineinreichen. In Hamburg wird mit einem Anstieg der Firmeninsolvenzen um 40 Prozent auf 941 Fälle für 2020 gerechnet.

Dr. Tjark Thies, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter der Kanzlei Reimer
Dr. Tjark Thies, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter der Kanzlei Reimer © Kanzlei Reimer | Kanzlei Reimer

Warum müssen Insolvenzen nicht mehr gleich angezeigt werden?
Bisher musste ein Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen gestellt werden, wenn das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig war. Sonst hätte sich ein Geschäftsführer wegen Konkursverschleppung strafbar gemacht. Dank eines neuen Gesetzes können sich Betriebe nun mehr Zeit mit einem Insolvenz­antrag lassen und um staatliche Liquiditätshilfen bemühen

. Bei der Aussetzung der Insolvenzanmeldung bis Ende September 2020, die per Verordnung noch bis 31. März 2021 ausgeweitet werden kann, hat der Gesetzgeber aber auch Einschränkungen getroffen. „Wenn die wirtschaftliche Schieflage schon vor dem
31. Dezember 2019 bestand oder es keine Aussichten auf Besserung der Lage gibt, muss dennoch unverzüglich die Insolvenz angemeldet werden“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Tjark Thies von der Kanzlei Reimer.

Welche Gefahren ergeben sich daraus?
Experten fürchten die Entstehung von Zombieunternehmen. Das sind Firmen, die eigentlich insolvent sind, aber dennoch am Markt agieren und damit andere Unternehmen gefährden. „So werden gesunde Firmen infiziert, und das führt auch zu einer Wettbewerbsverzerrung“, sagt Daniel Bergner, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Die angeschlagenen Firmen können ihre Produkte und Dienstleistungen zu Kampfpreisen anbieten, um an Liquidität zu kommen.

„Marktveränderungen, die in vielen Fällen bereits vor der Corona-Krise begannen, werden jetzt durch die gesamtwirtschaftliche Krise beschleunigt. Viele alte Geschäftsmodelle sind aber nach dem Shutdown nicht mehr tragfähig“, sagt Bergner. Die Gefahr, mit einem potenziellen Insolvenzkandidaten zusammenzuarbeiten, ist erheblich.

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„Es ist deshalb damit zu rechnen, dass Lieferanten auf größere Sicherheiten oder Vorkasse bestehen“, sagt Thies. Das bringt aber angeschlagene Firmen noch mehr in Bedrängnis. „Fundierte Informationen über Geschäftspartner und Lieferanten sind in Krisenzeiten noch wichtiger als bei guter Wirtschaftslage“, sagt Schlein.

Kann die Insolvenz eine Chance für eine Firma sein?
„Das Insolvenzverfahren befreit von Altlasten und Verbindlichkeiten, die die Sanierung eines Unternehmens ohne Insolvenzverfahren deutlich schwieriger oder gar unmöglich gemacht hätten“, sagt Schlein. Ein Beispiel ist die geplante Schließung von Filialen bei Galerie Karstadt Kaufhof. „Solche Maßnahmen lassen sich in Krisenzeiten einfacher durchsetzen, als wenn die Konjunktur gut läuft“, sagt Bergner. Zudem sei der soziale Makel einer Insolvenz in allgemeinen Krisenzeiten nicht sehr hoch. „

Jetzt ergeben sich hervorragende Möglichkeiten, sich von unwirtschaftlichen Teilen eines Unternehmens zu trennen und sich seiner Verbindlichkeiten zu entledigen, um gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen“, sagt Thies. „Das wird eine Reihe von Unternehmen nutzen.“


Wer hat daraus den Schaden?
Insolvenzen verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten, die Gläubiger bleiben in vielen Fällen auf ihren Forderungen sitzen. „Die durch Firmeninsolvenzen verursachten Schäden summierten sich 2019 auf knapp 25 Milliarden Euro. Im Schnitt entstanden für Gläubiger Forderungsausfälle von 1,3 Millionen Euro pro Insolvenz“, sagt Schlein.

Wie hoch ist der Anteil der Firmen, die gerettet werden können?
Der Anteil der Firmen, die saniert wurden, lag in den vergangenen Jahren zwischen vier und sechs Prozent. „Der Sanierungserfolg ist auch abhängig von der Forderungssumme. Je höher diese ist, desto höher der Sanierungserfolg“, sagt Schlein. So konnte beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab fünf Millionen Euro knapp ein Viertel der Unternehmen saniert werden.

Bei insolventen Unternehmen mit Forderungen unter 50.000 Euro lag der Erfolg bei lediglich 1 bis 1,5 Prozent. Zumindest für zwei Hamburger Unternehmen, die kürzlich in Insolvenz gingen, sind die Aussichten gut.

Bei dem Hamburger Restaurant Die Bank dauert die Suche nach einem neuen Investor zwar noch an. Insolvenzverwalter Thies ist aber zuversichtlich, dass er das Restaurant Mitte des Jahres in neue Hände übergeben kann. Deutlich weiter ist Thies bei den Hamburger Märchenwelten, die in der HafenCity eine Erlebniswelt rund um die Märchen der Brüder Grimm betreiben. „Ein Investor wird das Unternehmen zum 1. Juni übernehmen“, sagt Thies. Er rechnet damit, dass das Unternehmen mit einem leicht veränderten Konzept seinen Betrieb im September wieder aufnehmen kann.


Wird es auch mehr Privatinsolvenzen geben?
Insgesamt gab es im vergangenen Jahr in Deutschland 86.838 Privatinsolvenzen und damit so wenig wie seit 2004 nicht mehr. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 105 Privatinsolvenzen auf 100.000 Einwohner. In Hamburg liegt die Quote bei 137, wie aus Zahlen von CrifBürgel hervorgeht. Doch die Zeit stetiger Rückgänge bei den Privatinsolvenzen ist vorbei. „Die Menschen werden weniger Geld in der Tasche haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenzen“, sagt Christian Bock, Geschäftsführer von CrifBürgel. Diese Entwicklung zeichnet sich auch in Hamburg ab.

Die Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS) für Unternehmer:

  • Solo-Selbständige: 2500 € (Hamburg), 9000 € (Bund), 11.500 € (Gesamt)
  • 1–5 Mitarbeiter: 5000 € (HH), 9000 € (Bund), 14.000 € (Gesamt)
  • 6–10 Mitarbeiter: 5000 € (HH),15.000 € (Bund), 20.000 € (Gesamt)
  • 11–50 Mitarbeiter: 25.000 € (HH), keine Beteiligung vom Bund
  • 51–250 Mitarbeiter: 30.000 € (HH), keine Beteiligung vom Bund

„Wir rechnen mit einer hohen Nachfrage bei der persönlichen Schuldnerberatung, sobald wir diese wieder anbieten können“, sagt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Zehn und mehr Verträge, die nicht mehr beglichen werden können, lassen sich nicht am Telefon besprechen.“ Vor der Corona-Pandemie lag die Wartezeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg für eine ausführliche Schuldnerberatung bei zwei bis drei Monaten. „Wir rechnen nach Aufnahme der Schuldnerberatung – voraussichtlich im Juni – mit deutlich längeren Wartezeiten“, sagt Föller.

Zudem erwartet die Verbraucherschützerin durch die Corona-Pandemie neue Betroffene, die bisher nichts mit der Schuldenproblematik zu tun hatten. „Für viele sind Nebeneinkünfte mit Minijobs oder Trinkgeld weggefallen, da kann es schnell zur Überschuldung kommen“, sagt Föller.

Was sollten Verbraucher tun, wenn sie nicht mehr alle Rechnungen bezahlen können?
Verbraucherschützerin Föller rät zu einem Kassensturz und sich dann von möglichst allen Zahlungsverpflichtungen zu trennen, die nicht unbedingt notwendig sind. Dazu gehöre Musik- oder Reitunterricht für die Kinder. „In einer schwierigen Situation müssen alle Familienmitglieder Opfer bringen“, sagt Föller.

Häufig werden die Forderungen falsch priorisiert und an erster Stelle irgendwelche Kreditraten bezahlt. „An erster Stelle sollten Miete, Strom, Heizung, Wasser und Telefon beglichen werden“, sagt die Verbraucherschützerin. Dann kommt alles andere, soweit das Geld noch reicht. Schnellstmöglich sollte der Kontakt zu einer Schuldnerberatung gesucht werden.