Hamburg. Überraschend in Coronazeiten: Rund 4000 Anzeigen weniger als in der Vorwoche. Was dahintersteckt.

Da wollten wohl viele Hamburger Unternehmen in der Coronazeiten ganz sicher gehen und haben ihre Anträge auf Kurzarbeit mehrfach bei der Arbeitsagentur eingereicht – etwa auf elektronischem Weg und dann die ausgedruckte Anzeige noch mit der Post verschickt. Nur so lässt sich der überraschende Rückgang der Anzeigen zur Kurzarbeit erklären.

Wurden in der vergangenen Woche noch 26.900 Anzeigen gezählt, so sind es jetzt nur noch 22.800. Das ist ein Rückgang um 18 Prozent. Wie viele Arbeitnehmer davon betroffen sind, kann die Arbeitsagentur nicht abschätzen. Grund zur Entwarnung gibt es wegen des Rückgangs aber noch nicht. "Uns erreichen weiterhin Hunderte neue Anzeigen pro Woche", sagt Sönke Fock, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit. Am nächsten Donnerstag werden die Zahlen zum Hamburger Arbeitsmarkt vorgestellt.

Kurzarbeit in Coronazeiten: zweite Anzeige unbedingt vermeiden

Fock schätzt weiterhin das Bekenntnis der Hamburger Wirtschaft, ihre Fach- und Führungskräfte nicht einfach zu entlassen: „Wir finanzieren lieber Kurzarbeit als Arbeitslosigkeit. Erste Priorität hat es für uns, die Anzeigen aufzunehmen und den Hamburger Betrieben Kurzarbeit pauschal für zwölf Monate zu genehmigen.“ Unternehmen, die für den Monat April Kurzarbeit anzeigen wollen, sollten den Online-Dienst nutzen, rät Fock. Eine zweite Anzeige ist nicht erforderlich und unbedingt zu vermeiden“, so Fock.

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Die mehrfache Antragstellung zur Kurarbeit begründet die Arbeitsagentur mit dem Termindruck der Unternehmen. Tausende Firmen mussten bereits im März einen Teil ihrer Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, weil die Coronapandemie zu Auftragsrückgängen und Produktionsausfällen führten.

Die Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS) für Unternehmer:

  • Solo-Selbständige: 2500 € (Hamburg), 9000 € (Bund), 11.500 € (Gesamt)
  • 1–5 Mitarbeiter: 5000 € (HH), 9000 € (Bund), 14.000 € (Gesamt)
  • 6–10 Mitarbeiter: 5000 € (HH),15.000 € (Bund), 20.000 € (Gesamt)
  • 11–50 Mitarbeiter: 25.000 € (HH), keine Beteiligung vom Bund
  • 51–250 Mitarbeiter: 30.000 € (HH), keine Beteiligung vom Bund

In dieser Hochphase der Antragstellung für Kurzarbeit gab es zwei Herausforderungen für die Arbeitgeber. Zum einen mussten sie bis 24 Uhr des 31. März 2020 ihre Anzeige für diesen Monat abgeben, weil diese Frist rechtlich vorgeschrieben ist. Auf der anderen Seite gab es Probleme mit den Datenverbindungen, die dem Ansturm nicht standhielten. Arbeitgeber haben deshalb die Anzeigen mehrfach abgegeben, etwa elektronisch per Mail und per Post. So hofften die, dass wenigstens eine Anzeige die Arbeitsagentur fristgerecht erreichte. „Angesichts der Lage kann ich das Verhalten natürlich etwas nachvollziehen“, sagt Fock.

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