Hamburg. Die Privatbank M.M. Warburg soll nun doch Millionen Euro Steuern nachzahlen. Was die Bank zu der neuen Forderung der Stadt sagt.
Nun also doch: Die Finanzbehörden fordern vom Hamburger Privatbankhaus M.M. Warburg & Co eine Steuernachzahlung in deutlich dreistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit so genannten Cum-Ex-Aktiengeschäften. Ein Sprecher der Bank bestätigte dem Abendblatt den Eingang der Steuerbescheide, zu dem Betrag wollte er sich nicht äußern. Einem Bericht des Magazins „Spiegel“ zufolge geht es um insgesamt mehr als 160 Millionen Euro – auch für die Jahre 2007 bis 2009.
Zunächst schien es, als habe die Hamburger Steuerverwaltung im Jahr 2016 darauf verzichtet, 47 Millionen Euro Kapitalertragsteuer für die Jahre bis 2009 von dem Bankhaus zurückzufordern, so dass dieser Teil der Forderung nun verjährt sei. Das hatten „Die Zeit“ und das NDR-Magazin „Panorama“ im Februar berichtet.
Warburg will sich gegen Steuernachzahlung wehren
„Gegen die Steuerbescheide geht die Warburg Gruppe rechtlich vor“, heißt es in einer Stellungnahme der Bank. Sie hatte nach eigenen Angaben „zu keinem Zeitpunkt die Absicht, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben“.
Die Steuerbescheide würden damit begründet, dass die Deutsche Bank – die als Dienstleister an den so genannten Cum-Ex-Geschäften beteiligt war – Kapitalertragsteuer von 169 Millionen Euro nicht abgeführt habe, wozu sie aber verpflichtet gewesen sei, argumentiert M.M. Warburg. „Dennoch soll nun die Warburg Gruppe die Kapitalertragsteuer vollen Umfangs nochmals zahlen“, heißt es. Die Deutsche Bank hat ein pflichtwidriges Verhalten in dieser Sache stets abgestritten.
Warburg hat bereits 50 Millionen Euro gezahlt – "unter Vorbehalt"
Mitte März war M.M. Warburg vom Landgericht Bonn angewiesen worden, 176 Millionen Euro Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften zu zahlen. Die Bank hat dagegen Revision eingelegt.
Allerdings hat M.M. Warburg inzwischen nach eigenen Angaben "unter Vorbehalt" eine Zahlung auf die Steuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011 in Höhe von rund 50 Millionen Euro geleistet. Die Hamburger Finanzbehörde wollte sich unter Berufung auf das Steuergeheimnis zu dem konkreten Fall nicht äußern. Sie fügte aber an, man habe stets deutlich gemacht, dass in derartigen Fallkonstellationen bestehende Steuerforderungen immer geltend gemacht würden, soweit es die jeweilige Rechtslage "hinreichend sicher erlaubt". Das könnte als Hinweis auf die neue Rechtslage aufgrund des Bonner Urteils verstanden werden.