Berlin. Leere Bahnen, Fitnessstudios sind zu: In der Corona-Krise können viele Menschen ihre Abos nicht nutzen. Folge ist eine Kündigungswelle.
- Wegen der Corona-Beschränkungen können viele Kunden gewisse Abos und Verträge nicht nutzen
- Einige Anbieter sind daher besonders stark von Kündigungen betroffen
- Nur wenige Anbieter zeigen sich kulant
- Nicht überall dürfen Verbraucher auf Kundenfreundlichkeit hoffen
Busse und Bahnen sind vielerorts leer, viele Arbeitnehmer arbeiten weiter von zu Hause aus oder sind in Kurzarbeit. Ein Ende der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie ist nicht abzusehen – doch das teure Jahresabo läuft ungenutzt weiter. Das ist vielen Menschen ein Ärgernis. Die Folge ist offenbar eine Kündigungswelle. In anderen Bereichen gehen die Abbestellungen und Austritte derzeit aber deutlich zurück.
Einen deutlichen Anstieg bei Abbestellungen von ÖPNV-Abos legen Zahlen der Kündigungsdienstleister Aboalarm und Volders nahe: Schon kurz nach Beginn der Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sind laut Aboalarm die Kündigungen von Ticket-Abos für Bus und Bahn deutlich gestiegen. Seit der zwölften Kalenderwoche (23. März) nahmen die Fälle innerhalb von 14 Tagen um 232 Prozent zu.
Coronvirus-Krise: Nicht überall ist eine „Abo-Pause“ möglich
Quer durch die Republik sind die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) um fast drei Viertel eingebrochen. Während viele Menschen in der Corona-Krise ihr Einkommen verloren haben oder nur Kurzarbeitergeld beziehen, laufen die Abos für Bus und Bahn weiter. Auf Kulanz können Kunden nicht überall hoffen – denn auch die Verkehrsbetriebe sind auf die Einnahmen angewiesen.
Um die Mobilität trotz der geringen Nachfrage sicherzustellen und das Infektionsrisiko zu minimieren, wurde das Angebot in der Regel nur wenig reduziert. In Berlin wurde ein Entgegenkommen für die Abo-Nutzer zwar diskutiert, vorerst sollte es aber keine Entschädigung geben. Auch in Niedersachsen gibt es für die Stammkunden von Bus und Bahn bislang keine Regelung.
Mancherorts gibt es dagegen sehr kundenfreundliche Regelungen: Im Norden bietet der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eine „Abo-Pause“. Wer derzeit kaum noch Bus oder Bahn fährt, könne sein Abonnement per Mail oder Anruf bis zum 1. Juli ruhen lassen. Auch in Hamburg sind die Fahrgastzahlen in den vergangenen Wochen um rund 80 Prozent zurückgegangen. In NRW ist in vielen Fällen eine „Abo-Pause“ möglich.
Dienstleister zählt besonders viele Kündigungen in Hamburg und NRW
Offenbar geben jedoch in den Regionen, in denen sich die Verkehrsbetriebe besonders kulant zeigen, überdurchschnittlich viele Menschen derzeit ihre Abo-Tickets für Bus und Bahn zurück. Für den HVV verzeichnete der Dienstleister Volders nach aktuellen Zahlen seit Beginn der Corona-Pandemie einen Anstieg der Kündigungen um 784 Prozent. Rheinbahn und Ruhrbahn müssten derzeit 509, beziehungsweise 343 Prozent mehr Abbestellungen als üblich verkraften. Bei der BVG in der Hauptstadt seien es derzeit 292 Prozent mehr als vor der Krise.
Die Rabattkarten der Deutschen Bahn sind unterdessen wohl kaum betroffen: Volders zählt nach eigenen Angaben bei der Bahncard nur 16 Prozent mehr Kündigungen als in der Zeit vor Corona.
Fitnessstudio-Verträge kündigen wegen Corona
Auch deutlich zugenommen haben in den vergangenen Wochen die Kündigungen von Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Aboalarm registrierte hier einen Anstieg um 35 Prozent gegenüber dem Niveau vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Die Clubs sind seit Wochen geschlossen, doch die Beitragszahlungen laufen weiter. Viele Fitnessstudios haben ihren Kunden bereits für die Zeit nach der Corona-Krise Gratis-Monate als Ausgleich angeboten. Corona sorgt für Ärger – Was Verbraucher jetzt über Verträge wissen müssen
Ab wann kann man wieder ins Fitnessstudio?
Das ist noch nicht klar. Dass Fitnessstudios weiter dicht bleiben müssen, haben Gerichte bestätigt, nämlich die Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) von Baden-Württemberg in Mannheim und Hessen in Kassel. (Az.: 1 S 925/20 beziehungsweise 8 B 913/20.N)
Fitnessstudio wegen Corona zu: Wie kriege ich mein Geld zurück?
Auch das ist noch nicht klar. Aus juristischer Sicht haben Fitnessstudios derzeit wohl keinen Anspruch auf die Beiträge ihrer Mitglieder, erklärt die Stiftung Warentest. Denn aus Sicht der Experten liegt ein Fall der rechtlichen Unmöglichkeit vor. Das Studio darf wegen der öffentlichen Beschränkungen nicht öffnen. Der Kunde verliert damit seinen Anspruch, das Studio nutzen zu können. Und damit darf der Anbieter laut Gesetz auch keine Bezahlung mehr verlangen.
Mitglieder von Fitnessstudios sind also für die Zeit der Schließung von ihrer Beitragspflicht befreit. Allerdings dürfte es in den meisten Verträge keine klaren Regelungen für solche Fälle geben, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
- Eine Möglichkeit ist es, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis die Leistungen wieder in Anspruch genommen werden können.
- Wer schon den gesamten Jahresbeitrag gezahlt hat, kann sich den Teil des Entgelts, der auf die Corona-Zeit entfällt, erstatten lassen, raten die Verbraucherschützer.
Fitnessstudio-Mitgliedschaft: Außerordentliche Kündigung wegen Corona?
Für eine außerordentliche Kündigung dürfte eine vorübergehende Schließung wegen der Corona-Krise in der Regel nicht ausreichen. Kunden sollten sich am besten mit ihrem Fitnessstudio in Verbindung setzen.
Reiseversicherungen werden gekündigt
Auch Reiseversicherungen erleben nach Angaben des Dienstleisters derzeit eine höhere Zahl an Kündigungen – ins Ausland reisen ist derzeit nahezu unmöglich. Der Zahl liegt aktuell um 20 Prozent über dem Vorjahreswert. Einen Vertrag zu kündigen, ist nicht immer einfach. Diese Tricks helfen.
Deutlich zurückgegangen sei dagegen die Zahl der Kündigungen bei Verträgen für Mobilfunk und Internet, nämlich um 28, beziehungsweise 24 Prozent gegenüber dem Wert aus dem Vorjahr.
Gegen den Trend entwickeln sich auch die Mitgliedschaften bei gemeinnützigen Organisationen, gibt Volders an: Über den Dienstleister seien seit dem 16. März 60 Prozent weniger Austritte beim Naturschutzbund Nabu erfolgt. Bei der Johanniter Unfallhilfe und dem Kinderhilfswerk Plan International habe es jeweils 46 Prozent weniger Kündigungen gegeben. Auch die Uno Flüchtlingshilfe müsse 42 Prozent weniger Beendigungen von unterstützenden Mitgliedschaften hinnehmen als in normalen Zeiten.
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