Berlin. Verspätete und ausgefallene Flüge: Zahl der Klagen hat sich verdoppelt. Richterbund-Geschäftsführer warnt vor Überlastung der Gerichte.

Immer mehr Deutsche klagen wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge auf Entschädigung. Mehr als 100.000 neue Verfahren haben die Amtsgerichte 2019 verzeichnet – annähernd doppelt so viele wie im Vorjahr.

Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn beklagte „extreme Belastungen“ für Amtsgerichte mit Flughafenstandorten. „Zwar handelt es sich bei Fluggastfällen häufig um Bagatellverfahren, die sich unstreitig erledigen lassen. Teilweise werden die Streitigkeiten aber mit zunehmender Härte geführt“, sagte Rebehn unserer Redaktion.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer Deutscher Richterbund.
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer Deutscher Richterbund. © Deutscher Richterbund | Deutscher Richterbund

„Die Masse der Fälle führt dazu, dass andere Aufgaben in den Gerichten liegen bleiben“, erklärte der Geschäftsführer. Die weitere Entwicklung wollte er angesichts der Corona-Epidemie nicht prognostizieren.

Keine Entschädigung bei „außergewöhnlichen Umständen“

An der Spitze bei den Verfahrenszahlen liegt laut Richterbund das Amtsgericht Köln mit rund 20.000 Fällen, gefolgt von Düsseldorf (18.700) und Frankfurt/Main (15.200). Das für den Flughafen Berlin-Tegel zuständige Amtsgericht Wedding kommt auf 8079 neue Reisevertragssachen, der für Berlin-Schönefeld verantwortliche Gerichtsstandort Königs Wusterhausen verzeichnet 5246 neue Verfahren. In Hamburg kamen 4000 Fluggastklagen hinzu.

Wenn ein Flug ausfällt oder mehr als drei Stunden verspätet ist, steht Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Von der Zahlungspflicht befreit ist eine Fluggesellschaft, wenn die Annullierung oder Verzögerung auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ zurückzuführen ist. Ob ein solcher vorliegt, müssen im Streitfall die Gerichte entscheiden.

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