Hamburg. German Naval Yards will alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Größter Auftrag dieser Art in Geschichte der Bundeswehr.

In der vergangenen Woche hatte Hamburgs Traditionswerft Blohm+Voss noch über einen Riesenauftrag der Marine gejubelt. Jetzt muss sie um das Geschäft bangen: Schleswig-Holsteins Landesregierung und die Kieler Konkurrenz-Werft German Naval Yards (GNYK) wollen sich mit der Vergabeentscheidung des Auftrags nicht abfinden. GNYK werde gegen die Entscheidung zur Vergabe des Auftrags für das Kampfschiff „MKS 180“ an ein niederländisch geführtes Konsortium rechtlich vorgehen, sagte ein Sprecher der Werft am Montag in Berlin.

Wie berichtet will das Bundesverteidigungsministerium mit dem „MKS 180“ ein neuartiges Mehrzweckkampfschiff anschaffen. Für den Bau von vier Schiffen sind insgesamt 5,27 Milliarden Euro veranschlagt. Es ist der größte Marineauftrag dieser Art in der Geschichte der Bundeswehr. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass das neue Marinekampfschiff unter niederländischer Federführung bei Blohm+Voss in Hamburg gebaut werden soll. Aus der Ausschreibung war die Werft Damen Shipyards Group als Sieger hervorgegangen, die sich gemeinsam mit Blohm+Voss als Bauplatz beworben hatte.

Wissenswertes zum Hamburger Hafen:

  • Der Hamburger Hafen ist der größte Seehafen Deutschlands und der drittgrößte Europas
  • Der Hamburger Hafen wird von der Hamburg Port Authority (HPA) verwaltet
  • Im Hamburger Hafen werden 13 Hafenbecken und Kaianlagen für den Warenumschlag oder spezifische Zwecke genutzt
  • Der Hamburger Hafen hat rund 320 Liegeplätze für Seeschiffe an 43 Kilometer Kaimauer

Um den Auftrag hatte auch GNYK mit ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) als Subunternehmer gekämpft – und am Ende verloren. „Nach gründlicher Prüfung haben wir uns entschieden, die Vergabeentscheidung zu rügen“, sagte ein GNYK-Sprecher. „Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und werden deshalb alle juristischen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, ausschöpfen.“ Innerhalb von zehn Tagen nach der Entscheidung kann ein Nachprüfungsverfahren beantragt werden.