Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat sämtliche Klagen gegen die sogenannte Westerweiterung zurückgewiesen.

Das neben der Elbvertiefung wichtigste Projekt zum Ausbau des Hamburger Hafens hat eine wichtige Hürde genommen. Das Landgericht Hamburg hat sämtliche Klagen gegen die sogenannte Westerweiterung zurückgewiesen. Die Westerweiterung sieht den Ausbau der bestehenden Terminals des Hafenbetriebs Eurogate im Waltershofer Hafen vor. Dagegen hatten rund 80 Privatpersonen, vorwiegend wohlhabende Hamburger, geklagt und einen vorläufigen Baustopp erwirkt. Sie wohnen mehrheitlich am gegenüberliegenden Elbufer in Övelgönne und an der Elbchaussee und befürchten durch die Hafenerweiterung eine Lärmzunahme und sorgen sich zudem um den Ausblick auf das gegenüberliegende Elbufer.

„Das Gericht hat aber als Grundlage seiner Entscheidung nicht den späteren Betrieb, sondern allein die rechtlichen Bedingungen zum Bau der Infrastruktur gewürdigt und dabei festgestellt, dass sie die Rechte der Kläger nicht verletzen“, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Projekt von herausragender Bedeutung

Bei der Westerweiterung soll die bestehende Kaikante von Eurogate verlängert werden, damit zwei weitere Großschiffsliegeplätze und ein Feederliegeplatz entstehen. Zudem wird der alte Petroleumhafen verfüllt, um zusätzlich 38 Hektar Abstellflächen für Container zu erhalten. Ebenso soll der Drehkreis an der Einfahrt zum Waltershofer Hafen von 480 auf 600 Meter vergrößert werden, damit die weltgrößten Containerschiffe hier ohne Probleme wenden können. „Es handelt sich um eine langfristig angelegte strategische Ausbaumaßnahme, die die Abfertigung besonders großer Containerschiffe im Hamburger Hafen weiter verbessert und zusätzliche Kapazitäten für das perspektivische Umschlagwachstum des Hafens schaffen soll“, sagte eine Behördensprecherin.

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„Der Drehkreis für Großschiffe ist ein Projekt von herausragender Bedeutung für den Hamburger Hafen, weil die nun begonnene Fahrrinnenanpassung nur damit ihre volle Wirkung entfalten kann“, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP in der Bürgerschaft, Michael Kruse. „Dass das Verwaltungsgericht die Klagen gegen dieses Projekt abgewiesen hat, ist ein gutes Zeichen.“ Es wäre ein positives Signal für den Hafenstandort Hamburg, wenn das Urteil möglichst schnell Rechtskräftigkeit erlange. So weit ist es aber nicht. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Noch liegt aber nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung vor.