Hamburg. Hamburger Unternehmen reagiert auf die Kritik aus der Politik an der Branche. Benutzte Kleidung wird gereinigt und gebügelt.
Das luftige Sommerkleid, das doch nicht gefällt. Die Sneakers, die kleiner ausfallen als erwartet. Der Tisch, der am vorgesehenen Platz nach nichts aussieht. Das Smartphone, bei dem das Display kaputt ist. Wer im Internet einkauft, hat 14 Tage lang das Recht, die bestellten Waren zurückzuschicken. Auch beim Hamburger Onlinehändler Otto gehen jeden Tag massenhaft Retouren ein. Die genaue Zahl ist ein gut gehütetes Geschäftsgeheimnis. „Natürlich sind auch einzelne Teile darunter, die zerrissen, zerbeult oder so kaputt sind, dass es sich für uns nicht lohnt, sie in einen neuwertigen Zustand zurückzuversetzen und wieder in den Verkauf zu bringen“, sagt Otto-Sprecher Frank Surholt auf Anfrage des Abendblatts. Der Anteil betrage etwa drei Prozent. Diese Waren verkauft Otto fast komplett an spezialisierte Händler weiter. „Bei uns wird praktisch nichts weggeworfen.“
Der Gesetzgeber will handeln
Dass das Bundesumweltministerium jetzt eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes plant, welche die Vernichtung von Retouren neu regeln und einen Rahmen schaffen soll, rechtlich gegen die Vernichtung von Rücksendungen und sonstiger Neuwaren vorzugehen, beobachtet man bei dem Versandhändler eher verwundert. Das Thema erhitzt die Gemüter, seitdem Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisiert hatte, dass im Onlinehandel zu viele Produkte weggeworfen werden, die noch gut verwendbar seien. „Wir erleben eine Perversion der Wegwerfgesellschaft“, hatte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt, in denen auch das Abendblatt erscheint. Die Grünen wollen ein Vernichtungsverbot durchsetzen. Stattdessen sollen die Waren gespendet oder recycelt werden. Greenpeace fordert seit Längerem ein Ressourcenschutzgesetz von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel reagierte postwendend und nannte die Vorschläge „Unfug.“ „Kein Unternehmen der Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten“, so Präsident Gero Furchheim.
Nach einer aktuellen Untersuchung der Universität Bamberg werden in Deutschland vier Prozent der knapp 500 Millionen retournierten Waren entsorgt oder verschrottet. Weitere drei Prozent würden an industrielle Verwerter verkauft oder an gemeinnützige Organisationen gespendet. Dazu kommen Produkte, die die Lager verstopfen, weil sie niemand kaufen will.
Normalerweise halten sich die Händler mit Zahlen zurück
Eine neue Studie des EHI Retail Institute zum Versand- und Retourenmanagement im E-Commerce hat ergeben, dass knapp die Hälfte der befragten Onlinehändler Retouren, die aus Kostengründen nicht aufbereitet werden oder die nicht mehr verwendbar sind, in die Entsorgung oder ins Recycling gibt. Darunter sind alle Produktgruppen: T-Shirts und Bikinis genauso wie Kühlschränke und Matratzen oder Lebensmittel und Pflanzen. Vor einem Jahr hatten das ZDF-Magazin „Frontal 21“ und die „Wirtschaftswoche“ berichtet, wie der E-Commerce-Gigant Amazon im großen Stil retournierte Waren vernichtet. Interne Produktlisten, Fotos und Aussagen von Mitarbeitern belegten die Praxis demnach. Amazon hatte das damals nicht bestritten.
Bei Otto, nach Amazon zweitgrößter Onlinehändler in Deutschland mit drei Millionen Produkten und sieben Millionen Kunden, heißt es: Das Problem ist überschaubar. 97 Prozent der zurückgesandten Waren gingen wieder in den Verkauf, sagt Sprecher Surholt. Dreckige oder zerknüllte Kleidung werde gewaschen und gebügelt, Fingerabdrücke von Fernsehbildschirmen abgewischt oder persönliche Daten von Mobiltelefonen gelöscht. „Wir lassen aus ganz eigenem wirtschaftlichen Interesse nichts unversucht, die retournierten Artikel wieder zu verkaufen“, so Surholt. Was dann übrig bleibt, werde an spezialisierte Betriebe verkauft. Darunter sind Handelsunternehmen, die die Waren als zweite Wahl weiterverkaufen, wie der zur Otto-Gruppe gehörende Restpostenhändler Corso. Andere Unternehmen exportieren die Waren ins Ausland, versuchten sie über Portale wie Ebay oder in Ein-Euro-Shops an die Kunden zu bringen. Textilien, die so kaputt seien, dass sich eine Wiederaufbereitung nicht lohne, würden von Altkleiderhändlern übernommen. „Was bei uns vernichtet wird, liegt im Promillebereich“, so Surholt.
Auch Amazon wehrt sich gegen Kritik
Ähnlich hatte sich auch Zalando geäußert. Marktführer Amazon hatte erklärt, die überwiegende Mehrheit der zurückgegebenen Produkte kämen erneut in den Verkauf, gingen an Lieferanten zurück oder würden je nach Zustand an gemeinnützige Organisationen gespendet. In bestimmten Fällen könnten Produkte aber weder weiterverkauft oder gespendet werden, etwa aus Sicherheits- oder Hygienegründen. „Wir arbeiten hart daran, diese Zahl auf null zu bringen“, betonte das Unternehmen.
Die Zahl der Produkte, die nicht mehr verkauft werden, hängt stark vom Angebot der Versender ab. So ist die Rücksendungsquote bei Kleidung und Schuhen laut EHI-Studie mit fast 40 Prozent zwar besonders hoch, zugleich gehören diese Artikel aber mit einem Anteil von 82 Prozent zu dem Segment mit einem höchsten Anteil an Wiederverkäufen als A-Ware. In anderen Bereichen wie Nahrungs- und Genussmittel, Health und Wellness, Drogerie und Parfümerie oder auch Matratzen ist eine Zweitvermarktung wegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften oft nicht oder nur mit hohen Kosten möglich. So gaben zwei Drittel der Händler an, Lebensmittel teilweise in die Entsorgung oder ins Recycling zu geben. In diesem Bereich sind Rücksendungen mit einem Anteil von zehn Prozent aber besonders selten. Das Marktforschungsunternehmen EHI hatte 95 Onlinehändler in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit einem gesamten Umsatz von mehr als zehn Milliarden Euro befragt.
Spenden kann eine Alternative sein
Eine Alternative zum Wegwerfen könnten Spenden an soziale Organisationen sein. Für die meisten Onlinehändler ist das offenbar kein Thema. Einerseits, weil man sich nicht den eigenen Markt kaputt machen möchte. Aber auch, weil die Unternehmen auf Sachspenden Umsatzsteuer zahlen müssen. Diese Reglung soll jetzt in Berlin überprüft werden. Bei Otto sieht man die Gesetzesnovelle gelassen. „Wir sind davon kaum betroffen“, heißt es in der Unternehmenszentrale in Hamburg-Bramfeld. Grundsätzlich allerdings sei die Fokussierung der Debatte auf Onlineretouren nicht zielführend. „Das Thema ist größer.“ Im Sinne der Gleichbehandlung müsse auch der stationäre Handel in die Neureglung einbezogen werden.