Hamburg. Firmen müssen die Arbeitszeit der Mitarbeiter genau erfassen. Viele Arbeitgeber glauben nicht, dass sie etwas ändern müssen.

„Abwarten“ lautet die Devise in vielen Hamburger Unternehmen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Arbeitszeiterfassung in den EU-Staaten. Das ergab eine Umfrage des Abendblatts bei großen Arbeitgebern, bei Wirtschaftsverbänden und -institutionen sowie Gewerkschaften. Viele Firmen und öffentliche Arbeitgeber zeigen sich überzeugt, dass der Richterspruch für sie keine oder kaum Auswirkungen haben wird. Arbeitnehmervertreter sehen sich in ihren Forderungen bestätigt, Wirtschaftsverbände warnen vor neuen bürokratischen Auflagen für Unternehmen.

  • Michael Thomas Fröhlich, der Hauptgeschäftsführer des Unternehmensverbands (UV) Nord jedoch zeigte sich geradezu entsetzt. Er erklärte: „Bei allem Respekt vor dem EuGH: die Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung ist wie aus einer anderen Welt. Die Arbeitgeber im Norden sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhren. Man kann unmöglich auf die Anforderungen der Praxis in Zeiten von Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und flexiblen Arbeitszeiten mit Instrumenten der Arbeitszeiterfassung von vorgestern reagieren.“ Neben Vertrauensarbeitszeit gebe es eine Vielzahl von den Tarifpartnern vereinbarter flexibler Arbeitszeitmodelle, um Berufs- und Privatleben zu vereinbaren. Fröhlich forderte: „Keine Rolle rückwärts. Einer weiteren bürokratischen Pflicht bedarf es nicht.“
  • Volker Wiedemann, der Leiter des Personalamts der Hansestadt, sieht das Urteil eher gelassen: „Nach einer ersten Einschätzung leitet sich für die Stadt kein unmittelbarer Handlungsbedarf ab: Fast alle Bereiche der hamburgischen Verwaltung haben bereits eine elektronische Arbeitszeiterfassung oder werden diese in Kürze einführen“, sagte er.
  • In der Behörde von Arbeitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) geht man davon aus, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz geändert werden muss. Leonhard sprach sich für pragmatische Lösungen aus, die den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht wird: „In Zeiten einer neuen Arbeitswelt, die zunehmend digital und mobil wird, müssen wir vernünftige Lösungen finden die einerseits flexibel und andererseits nicht übermäßig bürokratisch sind“, sagte sie.
  • Unternehmen wie Beiersdorf, die Hochbahn, die Stadtreinigung, der Ver- und Entsorger Hamburg Wasser, das Hafenunternehmen HHLA oder der Gabelstaplerbauer Jungheinrich verweisen darauf, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten bei ihnen – oft seit vielen Jahren – bereits erfasst werde. Eugenia Mönning vom Onlinehändler Otto sagte: „Wir erfassen die Arbeitszeit mithilfe eines Ausweises systematisch – seit über 40 Jahren. Homeoffice-Zeiten oder das kurze Arbeiten im Feierabend tragen wir über eine App ein, damit Überstunden zeitnah abgefeiert werden können.“
  • Bei Airbus werde man das Urteil zunächst analysieren, erklärte eine Sprecherin des zweitgrößten privaten Arbeitgebers in der Hansestadt. Welche Auswirkungen der Richterspruch habe, sei nicht abzusehen, hieß es auch bei beim Shoppingcenter-Betreiber ECE, der Haspa und bei Lufthansa Technik. Bei der Sparkasse gilt für die 5000 Beschäftigten die Vertrauensarbeitszeit. Bisher werden nur die Überstunden erfasst. Bei Lufthansa Technik (8500 Beschäftigte in Hamburg) gibt es für die Tarifbeschäftigten eine Erfassung per Mitarbeiter-Ausweis, für 2800 außertariflich bezahlte Beschäftigte bundesweit gelte aber Arbeitszeitsouveränität, sagte Unternehmenssprecher Jens Krüger.
  • Der Arbeitgeberverband Nordmetall sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht: Es dürften keine neue Bürokratien in den Unternehmen entstehen, sagte Nordmetall-Sprecher Alexander Luckow. „Flexiblere und moderne Arbeitsformen müssen weiter möglich sein, Beschäftigte sollten weiter selbstständig ihre Arbeitszeiten aufschreiben dürfen“, sagte er.
  • Für den Nordmetall-Tarifpartner, die Gewerkschaft IG Metall, erklärte Meinhard Geiken, der Bezirksleiter an der Küste: „Um ausufernde Arbeitszeiten in den Griff zu bekommen, braucht es Transparenz. Nur wenn klar ist, wieviel die Beschäftigten tatsächlich arbeiten, lässt sich gegensteuern. Dazu gibt es vielfältige technische Möglichkeiten.“ Kritikern wie dem UVNord-Hauptgeschäftsführer Fröhlich hielt Geiken entgegen: „Dass den Arbeitgebern nichts anderes einfällt als die Stechuhr, zeigt, wie weit sie zurück sind.“
  • Hamburgs Ver.di-Landeschef Berthold Bose betonte: „Die Rechtsprechung des EuGH ist ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Hamburg.“
  • Die Handelskammer, die nach eigenen Angaben rund 160.000 Unternehmen in Hamburg vertritt, mochte zu den Auswirkungen auf ihre Mitglieder gar nichts sagen: „Wir dürfen uns zu arbeitsrechtlichen Dingen nicht äußern“, sagte eine Sprecherin.