Hamburg. Gewerkschaft NGG fordert intensivere Kontrollen, um zu niedrige Geldzahlungen aufzudecken. Zahl eingeleiteter Verfahren verdreifacht.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert intensivere Mindestlohnprüfungen in Hamburg. Die dafür zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen Jahr in der Hansestadt 960 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontrolliert. Darunter seien 94 Betriebe des Gastgewerbes gewesen, teilte die NGG mit. Die Zöllner deckten in fünf Prozent aller kontrollierten Hotels und Restaurants einen Mindestlohnverstoß auf. Im Schnitt aller Branchen waren es in Hamburg nur 3,2 Prozent.

Die Daten stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken-Bundestagsfraktion, Susanne Ferschl. In Deutschland seien 2018 über alle Branchen hinweg 53.491 Betriebe kontrolliert worden. Dabei wurden 2740 Verfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns eingeleitet. Das bedeute eine Verdreifachung seit 2015. „Offensichtlich haben einige Arbeitgeber jegliche Wertevorstellung von fairer Bezahlung über Bord geworfen. Anders ist dieser Lohnraub nicht zu erklären“, so Ferschl. Die Quote der insgesamt festgestellten Verstöße liegt mit 5,1 Prozent auf einem ähnlichen Niveau wie im Hamburger Hotel- und Gaststättenbereich.

Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird erhöht

Die Zahlen zeigten, dass auch vier Jahre nach seiner Einführung immer noch zu viele Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn unterliefen, sagte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Laut der Gewerkschaft seien im vergangenen Jahr nur zwei Prozent aller Hamburger Hotels, Pensionen und Gaststätten vom Zoll kontrolliert worden. „Es ist gut, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Personal bekommt und künftig schon bei Verdacht aktiv werden kann“, sagte Zeitler: „Das muss dann aber vor allem zu einer höheren Kontrolldichte führen, um schwarzen Schafen wirksam das Handwerk zu legen.“ Der NGG-Chef begrüßte das Vorhaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), Schwarzarbeit künftig mit mehr als 10.000 statt bisher 7900 Kontrolleuren zu bekämpfen.

Die Dokumentationspflichten müssten strikt bleiben, denn nur mit genauer Arbeitszeiterfassung könnten Beamten fündig werden. Ferschl fordert ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, weil Arbeitnehmer aus Angst vor Repressalien im Job den Mindestlohn-Betrug stillschweigend akzeptieren würden. An diesem Montag gibt es eine im Bundestag eine Anhörung über neue Kompetenzen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.