Hamburg. Teilerfolg für Taxenunternehmer vor dem Verwaltungsgericht. Fahrdienstanbieter baut seine Flotte jetzt langsamer aus.

Für den vor zehn Tagen in Hamburg gestarteten Fahrdienst Moia ist es ein Rückschlag, für einen Hamburger Taxiunternehmer ist es ein Etappensieg: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Mittwoch entschieden, dass das VW-Tochterunternehmen zunächst höchstens 200 seiner Sammeltaxis in der Hansestadt betreiben darf und dem geplanten Ausbau der Kleinbus-Flotte damit vorerst enge Grenzen gesetzt. Moia hatte angekündigt, seine Flotte bis zum Jahresende auf bis zu 500 Fahrzeuge aufstocken zu wollen.

Teilweise ausgebremst: Ein abgeschleppter Moia-Bus neben einem Taxi.
Teilweise ausgebremst: Ein abgeschleppter Moia-Bus neben einem Taxi. © HA

Hintergrund des Gerichtsbeschlusses ist die juristische Auseinandersetzung um die Genehmigung des Sammeltaxi-Dienstes. Hamburg hat Moia die Erlaubnis erteilt, bis Ende des Jahres 2022 den Einsatz von zunächst bis zu 500, später sogar von bis zu 1000 Fahrzeugen zu erproben. Die Elektro-Kleinbusse können per Smartphone-App kurzfristig gebucht werden. Da die Sammeltaxis mehrere einander unbekannte Fahrgäste gleichzeitig transportieren, ist die Mitfahrt in ihnen nach Angaben des Mobilitätsdienstes deutlich günstiger als in einem normalen Taxi.

Klage des Taxiunternehmers hat aufschiebende Wirkung

Ein Hamburger Taxiunternehmer fürchtet daher Nachteile für seine Firma und reichte beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Genehmigung durch die Stadt ein. Und hatte damit jetzt teilweise Erfolg. Denn nachdem die Wirtschafts- und Verkehrsbehörde die sofortige Vollziehung ihres Genehmigungsbescheides angeordnet hatte, entschied das Verwaltungsgericht am Mittwoch, die Klage des Taxiunternehmers habe aufschiebende Wirkung. Zumindest für einen Teil der Genehmigung.

Denn das Verwaltungsgericht beschloss zugleich, Moia dürfe einstweilen nicht mehr als 200 seiner Sammeltaxis in der Stadt einsetzen. Begründung: Ob der Taxiunternehmer tatsächlich durch Moia Nachteile habe, könne auf die Schnelle nicht entschieden werden. Für den Kläger sei vor einer endgültigen Entscheidung die Konkurrenz von 200 Moai-Fahrzeigen zumutbar, für Moia sei es zumutbar, zunächst eine kleinere Flotte als geplant zu betreiben.

Moia will Beschwere gegen die Entscheidung einlegen

Ein Unternehmenssprecher erklärte, Moia werde nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen – und dessen Vorgaben vorerst umsetzen. „Bis die Entscheidung des OVG vorliegt, sind wir gezwungen, den Ausbau der Flotte bei 200 Fahrzeugen einzustellen“, erklärte der Moia-Sprecher. Er betonte zugleich: „Mit 200 Fahrzeugen ist kein stadtweiter Service möglich.“

Nach Moia-Angaben wurde der Fahrservice in den ersten zehn Betriebstagen bereits 15.000-mal gebucht, die Zahl der Buchungsanfragen sei um ein Vielfaches höher gewesen. Bereits jetzt, so der Unternehmenssprecher, „könnten wir die von der Behörde genehmigten 500 Fahrzeuge mit mehreren Fahrgästen pro Fahrt auslasten“. Er sieht in dem Gerichtsbeschluss allerdings auch etwas Positives: „Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass ein einzelner Taxiunternehmer sein eigentlich Ziel, Moia komplett zu stoppen, nicht erreicht hat.“