Hamburg. Dem neuen Fahrdienst droht Ärger: Ein Taxiunternehmer will Entzug der städtischen Genehmigung vor Gericht erzwingen.
Gut 60 Stunden durfte sich Ivica Krijan, Taxiunternehmer aus Eimsbüttel, fühlen wie der vorläufige Sieger im rechtlichen Tauziehen mit der Stadt über den Fahrbetrieb von Moia. Am Freitag, um 17.05 Uhr, erreichte ihn ein Fax des Verwaltungsgerichts. Ein Beschluss mit nur wenigen Sätzen, aber die hatten es in sich: Demnach entfalte Krijans Widerspruch gegen die städtische Genehmigung für den Fahrbetrieb von Moia vom 25. April 2018 „aufschiebende Wirkung“. Diesen Beschluss zugrunde gelegt, hätten die Räder der neuen Shuttles am Montag stillstehen müssen.
Trotzdem startete Moia, wie geplant, am Montagmorgen. Hat die Stadt sich über den Gerichtsbeschluss hinweggesetzt? Anfrage bei der Verkehrsbehörde: Die Verkehrsgewerbeaufsicht, so Sprecher Christian Füldner, habe am Freitag Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und – noch wichtiger – am Montagmorgen wegen Eilbedürftigkeit den „sofortigen Vollzug“ der ursprünglichen Genehmigung für Moia angeordnet. Dies sei möglich, wenn ein überwiegendes Interesse des Begünstigten oder ein überwiegendes öffentliches Interesse festgestellt werde, so Füldner. Beide Gründe seien in diesem Fall bejaht worden. „Deshalb entfällt hier die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs“, so Füldner.
Enorme Investitionen
Vorsorglich hatte die Moia Operations GmbH bereits am 4. April die sofortige Vollziehung bei der Stadt beantragt, wie aus dem Bescheid der Verkehrsbehörde – er liegt dem Abendblatt vor – hervorgeht. Demnach überwiege Moias konkret belegtes wirtschaftliches Interesse, das mit enormen Investitionen einhergehe, „bei Weitem“ die „bloß abstrakte Sorge“ Krijans vor möglichen Einbußen durch die neue Konkurrenz.
Noch ist das letzte Wort in der Sache nicht gesprochen, Moia drohen in Hamburg neue Probleme. Zum einen, weil das Gericht festgestellt hat, dass Taxifahrer Krijan als Betroffener grundsätzlich klagebefugt in der Sache ist. Die Stadt hatte ihm ein Klagerecht bisher abgesprochen. Zum anderen wollen Krijan und sein Anwalt nun auf die „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ seines Widerspruchs pochen. Ein Eilantrag sollte dem Gericht noch am Montag zugehen, sagte Krijan dem Abendblatt.
Entscheidung könnte sich über Jahre ziehen
Sollten die Richter diesem Antrag stattgeben, hätte Moia wohl ein Problem. „Dann dürfte von der Genehmigung zunächst kein Gebrauch gemacht werden“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Oder anders: Die Räder von Hamburgs neuem Ridesharing-Dienst Moia stünden still. Eine Entscheidung über den Widerspruch im Hauptsacheverfahren könnte sich über viele Jahre ziehen. Allerdings könnten die Richter Krijans neuen Antrag auch ablehnen – und dann bliebe Moia weiter im Spiel.